Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

LG München I: produktbezogene Werbung mit der ISO-Norm 9001 unzulässig
21.11.2013, 09:10 Uhr | Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

LG München I: produktbezogene Werbung mit der ISO-Norm 9001 unzulässig
LG München I: produktbezogene Werbung mit der ISO-Norm 9001 unzulässig

Gerade im elektronischen Warenhandel, in dem der potentielle Käufer das zu erwerbende Produkt vor Abschluss eines Kaufvertrags nicht einsehen oder optisch auf seine Qualität hin bewerten kann, ist die Werbung mit bestimmten Zertifizierungen weit verbreitet. So soll die bildliche Darstellung eines Zertifikats auf einer Händler-Website neben dem Produkt in den meisten Fällen eine besondere Wertigkeit desselben suggerieren. Allerdings existieren sowohl Zertifikate, die sich auf den Betrieb als solches, d.h. dessen Einhaltung gewisser Mindeststandards im Qualitätsmanagement beziehen, als auch solche, die die vertriebene Ware und deren Beschaffenheit betreffen.

LG München: Die Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" ist wettbewerbswidrig
19.07.2013, 16:50 Uhr | Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

LG München: Die Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" ist wettbewerbswidrig
LG München: Die Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" ist wettbewerbswidrig

Das LG München hat mit Beschluss vom 12.07.2013 (Az. 17 HK O 15420/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher zu Wettbewerbszwecken im Internet Leitern anzubieten und dabei mit der Aussage "geprüft nach europäischer DIN EN-131 Norm" zu werben.

Werbung mit Zertifizierungen: Vorsichtige Verwendung ist geboten
23.03.2011, 09:16 Uhr | Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

Werbung mit Zertifizierungen: Vorsichtige Verwendung ist geboten
Werbung mit Zertifizierungen: Vorsichtige Verwendung ist geboten

Wer bei der Werbung für sein Unternehmen bzw. seine Produkte Zertifizierungen (z.B. nach DIN EN ISO 9001) anführt, sollte dabei einige Sorgfalt anwenden – es muss sich für den Kunden genau nachvollziehen lassen, worauf sich die jeweilige Zertifizierung bezieht. Wer hier unsauber arbeitet, kann sich unter Umständen mit dem Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung konfrontiert sehen – das ist dann nicht nur schlecht für’s Image, es kostet in der Regel auch Geld.

Werbung mit ISO 9001-Zertifizierung: Exzessiver Gebrauch kann wettbewerbswidrig sein
27.07.2010, 15:55 Uhr | Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

Werbung mit ISO 9001-Zertifizierung: Exzessiver Gebrauch kann wettbewerbswidrig sein
Werbung mit ISO 9001-Zertifizierung: Exzessiver Gebrauch kann wettbewerbswidrig sein

Bei der Werbung mit ISO 9001-Zertifizierungen ist Zurückhaltung geboten. Prädikate wie „TÜV-geprüft“, „ISO 9001-zertifiziert“ etc. dürfen sich stets nur auf diejenigen Prozesse beziehen, die auch tatsächlich geprüft worden sind; ein Unternehmen, das seine internen Arbeitsabläufe nach ISO 9001 hat zertifizieren lassen, darf folglich nicht ungebremst alle seine Produkte als „TÜV-geprüft“ vermarkten.

KG Berlin: Keine Verfahrensangaben bei Werbung mit DIN-Normen notwendig
28.06.2010, 12:30 Uhr | Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO

KG Berlin: Keine Verfahrensangaben bei Werbung mit DIN-Normen notwendig
KG Berlin: Keine Verfahrensangaben bei Werbung mit DIN-Normen notwendig

Das Kammergericht hatte entschieden (Beschluss vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10), dass bei einer Bewerbung einer DIN-Norm keine Angaben hinsichtlich des Bestimmungsverfahrens und Einzelheiten der Zusammenstellung mitgeteilt werden müssen, wenn die DIN-Norm für einen Verbraucher nicht nützlich und für ihn auch nicht vorgesehen ist. Eine Irreführung des Verbrauchers in Bezug auf die mangelnde Aufklärung der DIN-Norm scheidet nach Ansicht der Richter aus.Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.04.2010, Az. 5 W 92/10) hat entschieden, dass es nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts ist, wenn ein Händler mit einer DIN-Norm wirbt, aber keine Details zur Bestimmung der zugrundeliegenden Werte nennt.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Mindwalker - Fotolia.com · Bild 2) © shoot4u - Fotolia.com · Bild 4) © Mindwalker - Fotolia.com · Bild 5) © creative - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei