Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
So geht's: Fotos von Dreamstime, Adobe Stock, iStock, Pixelio & Co. rechtskonform nutzen
Pixelio, Shutterstock & Co. bieten professionelle Fotos für wenig Geld oder sogar kostenlos an. Doch Vorsicht: Nicht jedes Bild darf frei verwendet werden, oft ist etwa die Nennung des Urhebers Pflicht. Bei Verstößen drohen teure Abmahnungen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie fremde Bilder rechtskonform nutzen können und welche Lizenzbedingungen in sozialen Medien gelten.
Pixelio, Shutterstock & Co. bieten professionelle Fotos für wenig Geld oder sogar kostenlos an. Doch Vorsicht: Nicht jedes Bild darf frei verwendet werden, oft ist etwa die Nennung des Urhebers Pflicht. Bei Verstößen drohen teure Abmahnungen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie fremde Bilder rechtskonform nutzen können und welche Lizenzbedingungen in sozialen Medien gelten.
Frage des Tages: Ist Werbung mit Memes erlaubt?
Memes sind das Ausdrucks- und Stilmittel der digitalen Zeit. Insbesondere auf Social Media werden täglich viele Memes geteilt, um Gefühle auszudrücken oder Aufmerksamkeit zu erlangen. Doch ist auch Werbung mit Memes erlaubt? Wir beantworten diese und weitere Fragen zur Werbung mit Memes in diesem Beitrag.
Memes sind das Ausdrucks- und Stilmittel der digitalen Zeit. Insbesondere auf Social Media werden täglich viele Memes geteilt, um Gefühle auszudrücken oder Aufmerksamkeit zu erlangen. Doch ist auch Werbung mit Memes erlaubt? Wir beantworten diese und weitere Fragen zur Werbung mit Memes in diesem Beitrag.
Verstößt die Veröffentlichung von Produktfotos in Produktbeschreibungen gegen das Urheberrecht?
Schnell ein paar Fotos vom Produkt gemacht, kurzen Text geschrieben und schon wird die Produktbeschreibung bei Amazon, Ebay oder im eigenen Webshop veröffentlicht, um das Produkt zu verkaufen. Doch verstößt es eigentlich gegen das Urheberrecht, wenn das Produkt (teilweise) urheberrechtlich geschützt ist? Wir erläutern dies in einem kurzen Beitrag.
Schnell ein paar Fotos vom Produkt gemacht, kurzen Text geschrieben und schon wird die Produktbeschreibung bei Amazon, Ebay oder im eigenen Webshop veröffentlicht, um das Produkt zu verkaufen. Doch verstößt es eigentlich gegen das Urheberrecht, wenn das Produkt (teilweise) urheberrechtlich geschützt ist? Wir erläutern dies in einem kurzen Beitrag.
Produktbilder im Online-Shop: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Wer seine Waren online zum Verkauf anbietet, bewirbt diese in der Regel mit Produktbildern. Ob einfache Schnappschüsse oder aufwändig gestaltete Lichtbilder, ggf. noch mit 3D-Animation, Produktbilder dienen der Produktbeschreibung und sorgen für ein professionelleres Erscheinungsbild des beworbenen Angebots. Doch muss man als Händler überhaupt Produktbilder verwenden und welche rechtlichen Probleme können damit ggf. verbunden sein? Hiermit befasst sich dieser Beitrag.
Wer seine Waren online zum Verkauf anbietet, bewirbt diese in der Regel mit Produktbildern. Ob einfache Schnappschüsse oder aufwändig gestaltete Lichtbilder, ggf. noch mit 3D-Animation, Produktbilder dienen der Produktbeschreibung und sorgen für ein professionelleres Erscheinungsbild des beworbenen Angebots. Doch muss man als Händler überhaupt Produktbilder verwenden und welche rechtlichen Probleme können damit ggf. verbunden sein? Hiermit befasst sich dieser Beitrag.
Überblick: Kostenlose Bilddatenbanken und ihre Lizenzbedingungen
Produktbilder und graphische Elemente sind für die attraktive Ausgestaltung eines jeden Online-Auftritts essentiell. Unternehmer erhalten aber längst nicht immer über bestehende Geschäftsbeziehungen das benötigte Material, sondern greifen vielfach auf Bilddatenbanken zurück. Wir zeigen in diesem Überblick, welche kostenlosen Datenbanken zur Verfügung stehen und mit welchen urheberrechtlichen Einschränkungen oder Auflagen die Bildnutzung jeweils einhergeht.
Produktbilder und graphische Elemente sind für die attraktive Ausgestaltung eines jeden Online-Auftritts essentiell. Unternehmer erhalten aber längst nicht immer über bestehende Geschäftsbeziehungen das benötigte Material, sondern greifen vielfach auf Bilddatenbanken zurück. Wir zeigen in diesem Überblick, welche kostenlosen Datenbanken zur Verfügung stehen und mit welchen urheberrechtlichen Einschränkungen oder Auflagen die Bildnutzung jeweils einhergeht.
Augen auf bei unzulässigen Werbeaussagen auf Produktbildern
Während Onlinehändler bei Werbetexten und Artikelbeschreibungen meist extrem vorsichtig sind, was „böse Wörter“ betrifft, sind Gefahren, die von werblichen Aussagen auf Produktbildern ausgehen eher unbekannt. Hier lauern in vielen Punkten Fallstricke, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln am Beispiel der (bildlichen) Werbung mit einer Werbung für einen „Testsieger“ zeigt.
Während Onlinehändler bei Werbetexten und Artikelbeschreibungen meist extrem vorsichtig sind, was „böse Wörter“ betrifft, sind Gefahren, die von werblichen Aussagen auf Produktbildern ausgehen eher unbekannt. Hier lauern in vielen Punkten Fallstricke, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln am Beispiel der (bildlichen) Werbung mit einer Werbung für einen „Testsieger“ zeigt.
Fotos von Dreamstime, Fotolia, Pixelio & Co. rechtskonform nutzen
Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an. Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht. Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen. Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite hinsichtlich der Urheber-Angaben rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an. Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht. Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen. Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite hinsichtlich der Urheber-Angaben rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Stockbilder und Social Media: Dream-Team oder No-Go?
Facebook, Instagram & Co: Immer mehr Online-Händler setzen zur Kundenbindung und Kundengewinnung auf Präsenz in Social-Media-Kanälen. Gute Bilder machen Posts dabei besonders attraktiv. Für den professionellen visuellen Glanz nutzen viele Shop-Betreiber Fotos aus Stockbildarchiven wie Pixelio und Fotolia. Die Verwendung solcher Stockbilder auf Social-Media-Kanälen kann für Online-Händler jedoch zum rechtlichen Spießrutenlauf werden. Welche Stolpersteine Shop-Betreibern dabei drohen und wie Sie diese umgehen können, erfahren Sie im Folgenden.
Facebook, Instagram & Co: Immer mehr Online-Händler setzen zur Kundenbindung und Kundengewinnung auf Präsenz in Social-Media-Kanälen. Gute Bilder machen Posts dabei besonders attraktiv. Für den professionellen visuellen Glanz nutzen viele Shop-Betreiber Fotos aus Stockbildarchiven wie Pixelio und Fotolia. Die Verwendung solcher Stockbilder auf Social-Media-Kanälen kann für Online-Händler jedoch zum rechtlichen Spießrutenlauf werden. Welche Stolpersteine Shop-Betreibern dabei drohen und wie Sie diese umgehen können, erfahren Sie im Folgenden.
OLG Hamm zur Irreführung, wenn Produktbild mehr als den Lieferumfang abbildet
Bedauerlicherweise muss immer wieder festgestellt werden, dass der gekaufte Artikel aus dem Online – Handel nicht mit der vom Händler geworbenen Abbildung übereinstimmt. So wird oftmals der Artikel mit weiterem Zubehör dargestellt, obwohl diese nicht in der Lieferung enthalten sind. Das OLG Hamm sieht darin eine klare Irreführung und bestätigt mit ihrem Urteil v. 04.08.2015 – Az.: 1-4 U 66/15 als Berufungsinstanz das Urteil vom LG Arnsberg (Urt. V. 05.03.2015, 8 O 10/15).
Bedauerlicherweise muss immer wieder festgestellt werden, dass der gekaufte Artikel aus dem Online – Handel nicht mit der vom Händler geworbenen Abbildung übereinstimmt. So wird oftmals der Artikel mit weiterem Zubehör dargestellt, obwohl diese nicht in der Lieferung enthalten sind. Das OLG Hamm sieht darin eine klare Irreführung und bestätigt mit ihrem Urteil v. 04.08.2015 – Az.: 1-4 U 66/15 als Berufungsinstanz das Urteil vom LG Arnsberg (Urt. V. 05.03.2015, 8 O 10/15).
Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet
Ohne Multimedialität ist Werbung im Internet undenkbar. Hierzu gehören vor allem Bilder, Videos und Grafiken. Wer diese Elemente für die Werbung nutzt, muss dafür auch die Nutzungsrechte haben. Die unberechtigte Nutzung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Abmahnungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher sollte stets geprüft werden, ob Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang bestehen.
Ohne Multimedialität ist Werbung im Internet undenkbar. Hierzu gehören vor allem Bilder, Videos und Grafiken. Wer diese Elemente für die Werbung nutzt, muss dafür auch die Nutzungsrechte haben. Die unberechtigte Nutzung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Abmahnungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher sollte stets geprüft werden, ob Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang bestehen.
Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
- Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen
- Werbung mit Katalogen, Flyern, Prospekten
- Werbung mit Kauf auf Probe
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