Werbung mit wissenschaftlichen Studien

Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen
03.05.2010, 10:08 Uhr | Werbung mit wissenschaftlichen Studien

Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen
Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen

Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Christos Georghiou - Fotolia.com
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei