Werbung mit geografischen Herkunftsangaben

Aktuelle Abmahnung: Irreführende Angaben über geographische Herkunft eines Produkts

Aktuelle Abmahnung: Irreführende Angaben über geographische Herkunft eines Produkts

Der Begriff ‘Made in Germany’ hat weltweit einen guten Ruf. Verkäufer möchten ihre Produkte gerne mit diesem Qualitätsmerkmal versehen, riskieren dabei aber häufig rechtliche Abmahnungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Herkunft Ihrer Produkte rechtssicher angeben und häufige Fehler, wie in der uns vorliegenden Abmahnung, vermeiden können.

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Frage des Tages: Wann ist die Aussage „Designed in Germany“ zulässig?

Frage des Tages: Wann ist die Aussage „Designed in Germany“ zulässig?

Deutschland genießt als Produktionsstandort nach wie vor hohes Ansehen in der Welt. Dieses Ansehen machen sich auch zahlreiche Händler zunutze, etwa indem sie ihre Produkte mit der Aussage „Made in Germany“ bewerben. Insoweit hat die Rechtsprechung inzwischen weitgehend geklärt, unter welchen Voraussetzungen mit dieser Aussage geworben werden darf. Anders sieht dies jedoch bei der Aussage „Designed in Germany“ aus, zu der man bisher vergeblich nach Rechtsprechung sucht. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Aussage „Designed in Germany“ aus rechtlicher Sicht.

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Das Salz in der Suppe: Die Abmahnungen zum Thema Himalaya Salz

Das Salz in der Suppe: Die Abmahnungen zum Thema Himalaya Salz

Ein Dauerthema seit Jahren: Die Abmahnung wegen Verwendung des Begriffes "Himalaya Salz". Vorwurf: Die Angabe „Himalaya-(Stein-)Salz“ ist irreführend, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem rund 200 km entfernten Vorgebirge gewonnen wird. Denn durch eine an sich korrekte regionale Herkunftsbezeichnung kann der Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn hierdurch beim Verbraucher eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt wird.

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Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung

Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung

Die geographische Herkunftsangabe „Made in Germany“ ist ein im Vertrieb und in der Werbung häufig eingesetztes Mittel, um den Abnehmern eine besondere Produktqualität zu suggerieren. Allerdings verläuft die Trennlinie zwischen der zulässigen Verwendung der Angabe und der unlauteren Instrumentalisierung ihres Gütesiegel-Charakters auf schmalem Grat. Muss vollständig in Deutschland produziert werden oder dürfen einzelne Herstellungsschritte ins Ausland verlagert werden? Ist das deutsche Know-How, das Material oder der Ort der Verarbeitung maßgeblich? Die IT-Recht Kanzlei greift relevante Fallkonstellationen aus der Rechtsprechung der vergangenen Jahre auf und erarbeitet Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von „Made in Germany“-Werbung.

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführungsgefahr durch Logozusatz „Germany“ bei nicht in Deutschland hergestellten Produkten

OLG Frankfurt a.M.: Irreführungsgefahr durch Logozusatz „Germany“ bei nicht in Deutschland hergestellten Produkten

Das OLG Frankfurt am Main hatte kürzlich einen Rechtsstreit bezüglich der Irreführungsgefahr durch den Zusatz „Germany“ in einem Firmenlogo zu entscheiden. Die Klägerin sah es als problematisch an, dass die beanstandeten Produkte der Beklagten nicht in Deutschland gefertigt würden, obwohl ihr Logo dies vermuten lasse. Sie verlangte deshalb von der Beklagten Unterlassung. Mit Urteil vom 15.10.2015 (Az. 6 U 161/14) nahm das Gericht u.a. zur Frage Stellung, ob Kunden in der geografischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte sehen und dadurch irregeführt werden könnten. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über die wichtigsten Streitfragen und relevanten Schlussfolgerungen.

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LG Frankfurt (Oder): Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ist der Herstellungsort

LG Frankfurt (Oder): Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Herkunftsangabe „Made in Germany“ ist der Herstellungsort

Mit Urteil vom 20.05.2014 hat das LG Frankfurt (Oder) die Zulässigkeitsanforderungen an die Verwendung der Herkunftsangabe „Made in Germany“ konkretisiert und eine Irreführung sowie einen Markenrechtsverstoß für den Fall bejaht, dass derartig bezeichnete Produkte unabhängig von der jeweiligen Herkunft der Inhaltsstoffe im Ausland produziert werden. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Frankfurt (Oder).

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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“: Viel Lärm um nichts?

EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“: Viel Lärm um nichts?

Die EU-Kommission will (zumindest mittelbar) ein Heiligtum der deutschen Industrie antasten: Nach einem Normvorschlag sollen künftig alle in der EU produzierten Produkte entweder mit „Made in EU“ oder „Made in [Mitgliedsstaat]“ gekennzeichnet werden – was als relativ harmlose Idee begann, hat nun eine hitzige Debatte über Sinn und Unsinn des Labels entzündet. Aber wie schlimm steht es nun um „Made in Germany“? Ein Überblick.

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OLG Hamm zu „deutschen“ Kondomen: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

OLG Hamm zu „deutschen“ Kondomen: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

Unter welchen Bedingungen ist ein Produkt eigentlich „Made in Germany“? In einem recht unterhaltsamen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage zu beschäftigen: Es ging um Kondome, bei denen sehr wenige – aber durchaus wichtige – Schritte bis zur Abgabe an den Verbraucher in Deutschland vorgenommen wurden. Insgesamt war das jedoch zu wenig: Das Gericht erteilte dem Prädikat „Made in Germany“ eine Absage (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12).

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Holland vs. Bayern 1:0 - BGH hebt Urteil zu geschützter Ursprungsbezeichnung "Bayerisches Bier" auf

Holland vs. Bayern 1:0 - BGH hebt Urteil zu geschützter Ursprungsbezeichnung "Bayerisches Bier" auf

Der Streit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und der niederländischen Brauerei BAVARIA über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist noch nicht endgültig entschieden. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern das zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangene Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

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Aktuelle Rechtsprechung zu „Made in Germany“: Auf den konkreten Anteil kommt es an

Aktuelle Rechtsprechung zu „Made in Germany“: Auf den konkreten Anteil kommt es an

Was ist „Made in Germany“? Ein alter Streit schwelt um die Frage, an welche Produkte diese Bezeichnung vergeben werden darf – mittlerweile finden sich hierzu dutzende Ansichten, die zumeist auf Anteil, Bedeutung oder Wert der in Deutschland gefertigten Teile bzw. durchgeführten Arbeitsschritte abstellen. Aktuell gibt ein Urteil des OLG Düsseldorf (05.04.2011, Az. I-20 U 110/10) wertvolle Hinweise auf den korrekten Umgang mit dem Prädikat „Made in Germany“.

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Wo "Germany" draufsteht muss auch "Germany" drinstecken: Zur Werbung mit "Made in Germany"

Wo "Germany" draufsteht muss auch "Germany" drinstecken: Zur Werbung mit "Made in Germany"

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10), dass die einer Marke hinzugefügte Angabe „Germany“ eine irreführende geographische Herkunft darstellt, wenn das Produkt gar nicht in Deutschland hergestellt wird.

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Himalaya Salz und regionale Unterschiede: Korrekte Herkunftsbezeichnung kann irreführend sein, wenn Vorstellungen des Verbrauchers abweichen

Himalaya Salz und regionale Unterschiede: Korrekte Herkunftsbezeichnung kann irreführend sein, wenn Vorstellungen des Verbrauchers abweichen

Durch eine an sich korrekte regionale Herkunftsbezeichnung kann der Verbraucher in die Irre geführt werden, wenn hierdurch beim Verbraucher eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Herkunft erweckt wird. So kann die Angabe „Himalaya-Steinsalz“ eine Irreführung bedingen, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem rund 200 km entfernten Vorgebirge gewonnen wird.

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Mal wieder: „Made in Germany“

Mal wieder: „Made in Germany“

Die Werbung mit geografischen Herkunftsangaben wie „Deutsches Produkt“ oder „Made in Germany“ ist beliebt, weil geeignet, den Verbraucher von der besonderen Qualität der beworbenen Produkte zu überzeugen und dadurch einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen.

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180 Grad Wende: Laut LG Braunschweig ist Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range" nicht irreführend

180 Grad Wende: Laut LG Braunschweig ist Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range" nicht irreführend

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass die Bezeichnung von Steinsalz aus der "Salt-Range" als "Himalaya-Salz" nicht gegen das Verbot unzutreffender geografischer Herkunftsangaben verstößt. Dies sah das Gericht vor ein paar Monaten [noch anders|himalaya-salz.html] .

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Werbung mit geografischen Herkunftsangaben - Lieber nicht schummeln!

Werbung mit geografischen Herkunftsangaben - Lieber nicht schummeln!

„Made in Germany“, „This is a product from the USA“ oder „Made in China“:</em> geografische Herkunftsangaben befinden sich auf sehr vielen Produkten. Ist ein Produkt in einem Land hergestellt worden, dessen Erzeugnisse für eine besonders gute Qualität bekannt sind, so ist es natürlich reizvoll, mit der Herkunftsbezeichnung zu werben. Was Werbetreibende dabei unbedingt beachten sollten, erfahren Sie heute im Rahmen des sechsten Beitrags [der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet|werberecht-werbung-internet-serie.html] .

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Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range": Ist irreführend

Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der pakistanischen "Salt-Range": Ist irreführend

Mit einem kürzlich verkündeten Urteil hat das Landgericht (LG) Braunschweig auf Antrag eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs einer Beklagten aus Norddeutschland untersagt, die Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der in Pakistan gelegenen "Salt-Range" zu verwenden. Bei Nutzung dieser Bezeichnung bestehe nämlich die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher.

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„Germany“ bleibt geographische Herkunftsangabe - keine Werbung hiermit, wenn Ware im Ausland produziert wurde. Irreführung!

„Germany“ bleibt geographische Herkunftsangabe - keine Werbung hiermit, wenn Ware im Ausland produziert wurde. Irreführung!

Nur wenn ein Produkt in Deutschland hergestellt wurde, darf Deutschland draufstehen. Der Aufdruck „Germany“ weckt die Assoziation zu „Made in Germany“ und ist daher geeignet den Verbraucher irrezuführen, wenn das Produkt – wie hier – tatsächlich im Ausland gefertigt wurde. Demnach kann mit „Germany“ nicht die geographische Herkunftsangabe „Made in Germany“ umgangen werde

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Abmahnrisiko wegen falscher geographischer Herkunftsangabe

Abmahnrisiko wegen falscher geographischer Herkunftsangabe

Die IT-Recht-Kanzlei beriet bereits mehrere Online-Händler, die von einem Konkurrenten wegen der Verwendung falscher geographischer Herkunftsangaben für ihre Artikelbeschreibungen abgemahnt worden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen eines Verstoßes gegen die §§ 126, 127 MarkenG abgemahnt, weil er ein Messerset, welches nach der Aussage des Mitbewerbers aus chinesischer Produktion stammte, als „Japanisches Messerset” angeboten hatte.

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Made in Germany – Wann stimmt das?

Made in Germany – Wann stimmt das?

Die Bezeichnung eines Produkts als „Deutsche Ware“ oder „Deutsches Erzeugnis“ dient Händlern, gerade in Deutschland, gerne als zusätzliches Verkaufsargument, denn deutsche Produkte genießen in Deutschland und im Ausland einen guten Ruf, insbesondere was ihre Qualität anbelangt. Nur, wo ist die Grenze zu ziehen? Was gilt etwa, wenn Teile eines Geräts im Ausland produziert worden sind? Wie dürfen Produkte beworben werden, die zwar in Deutschland, nicht aber von einem deutschen Unternehmen hergestellt worden sind? Relevant sind diese Fragestellungen vor allem für das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG.

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Made in Germany – Wann darf mit dieser Bezeichnung überhaupt geworben werden?

Made in Germany – Wann darf mit dieser Bezeichnung überhaupt geworben werden?

Die Bezeichnung eines Produkts als „deutsche Ware“ oder „deutsches Erzeugnis“ dient Händlern , gerade in Deutschland, gerne als zusätzliches Verkaufsargument. Nur, wo ist hier die Grenze zu ziehen? Was gilt etwa, wenn Teile eines Geräts im Ausland produziert worden sind?

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