OLG Köln: Amazon als Anbieter des Werbepartnerprogramms haftet nicht für Verstöße Dritter, wenn…
Online-Marketing stellt heutzutage eine der wichtigsten Methoden dar, um Produkte zu bewerben. Große Online-Marktplätze bieten deshalb immer öfter Werbepartnerprogramme (sogenannte Affiliate-Programme) an, welche ihnen eine größere Reichweite an potentiellen Käufern und den Werbepartnern im Gegenzug eine zusätzliche Einnahmequelle sichern sollen. Die Werbepartner präsentieren dabei die Produkte auf ihren Websites, welche dann durch Links („Affiliate Links”) direkt gefunden werden können. Das OLG Köln hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann Amazon (als Anbieter eines Affiliate-Programms) für etwaige Verstöße Dritter haften müsste. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag.