Werbung mit Vergleichen
Vergleichende Werbung im Internet: Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen
Anbieter- und Produktvergleiche sind wesentlicher Bestandteil des freien Wettbewerbs. Allerdings werden diese nicht nur eigeninitiativ von Verbrauchern angestellt, sondern vielfach werbewirksam auch von Händlern instrumentalisiert, um eigene Angebote von solchen der Konkurrenz abzuheben. Das geltende Wettbewerbsrecht zieht für derartige vergleichende Werbemaßnahmen aber maßgebliche Grenzen, mit denen subjektive, inkohärente oder diffamierende Vergleiche verhindert werden sollen. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei behandelt die Voraussetzungen, Zulässigkeitsbedingungen und Verbote für vergleichende Werbemaßnahmen und illustriert diese anhand diverser Beispiele aus der Praxis.
Anbieter- und Produktvergleiche sind wesentlicher Bestandteil des freien Wettbewerbs. Allerdings werden diese nicht nur eigeninitiativ von Verbrauchern angestellt, sondern vielfach werbewirksam auch von Händlern instrumentalisiert, um eigene Angebote von solchen der Konkurrenz abzuheben. Das geltende Wettbewerbsrecht zieht für derartige vergleichende Werbemaßnahmen aber maßgebliche Grenzen, mit denen subjektive, inkohärente oder diffamierende Vergleiche verhindert werden sollen. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei behandelt die Voraussetzungen, Zulässigkeitsbedingungen und Verbote für vergleichende Werbemaßnahmen und illustriert diese anhand diverser Beispiele aus der Praxis.
Ist das Bewerben von Ware als „Originalersatz“ oder „Erstausrüsterqualität“ wettbewerbsrechtlich zulässig?
Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?
Viele Händler von Ersatzteilen beschreiben bzw. bewerben ihre Ware mit Beschreibungen wie „Originalersatz“, „Erstausrüsterqualität“, „Originalteilqualität“ oder auch „nach Richtlinien der OEM-Hersteller“. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die angebotenen Teile zwar keine Originalteile des Herstellers sind, aber in Aufbau und Qualität diesen entsprechen. Doch ist so eine Beschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig?
Irreführende Werbung mit Kassenbons
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 18.11.2010, Rs. C-159/09) hat entschieden, dass eine Werbeanzeige mit einem Vergleich von Kassenbons zweier Konkurrenzunternehmen irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sein kann.
Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 18.11.2010, Rs. C-159/09) hat entschieden, dass eine Werbeanzeige mit einem Vergleich von Kassenbons zweier Konkurrenzunternehmen irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sein kann.
Kein hinkender Vergleich!? - Teil 3 - Die Rechtmäßigkeit vergleichender Werbung
Im dritten und letzten Beitrag zum Thema „Vergleichende Werbung“ geht es um die Frage, was unter der Herabsetzung eines Konkurrenten zu verstehen ist und wann die Bewerbung der eigenen Produkte als Imitate eines konkurrierenden Unternehmens erlaubt und wann sie verboten ist. Lesen dazu jetzt den [ 13. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Im dritten und letzten Beitrag zum Thema „Vergleichende Werbung“ geht es um die Frage, was unter der Herabsetzung eines Konkurrenten zu verstehen ist und wann die Bewerbung der eigenen Produkte als Imitate eines konkurrierenden Unternehmens erlaubt und wann sie verboten ist. Lesen dazu jetzt den [ 13. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Kein hinkender Vergleich!? – Teil 2 – Die Rechtmäßigkeit vergleichender Werbung
Ein Werbevergleich darf nicht dazu führen, dass der Werbende und das verglichene Unternehmen bzw. deren Produkte oder Kennzeichen miteinander verwechselt werden. Auch darf im Rahmen von vergleichender Werbung nicht der Ruf eines Mitbewerbers beschädigt oder unlauter ausgenutzt werden – ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Genaueres dazu können Sie jetzt im zweiten Teil des Beitrags zum Thema „Vergleichende Werbung“ im Rahmen der [Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet lesen.
Ein Werbevergleich darf nicht dazu führen, dass der Werbende und das verglichene Unternehmen bzw. deren Produkte oder Kennzeichen miteinander verwechselt werden. Auch darf im Rahmen von vergleichender Werbung nicht der Ruf eines Mitbewerbers beschädigt oder unlauter ausgenutzt werden – ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Genaueres dazu können Sie jetzt im zweiten Teil des Beitrags zum Thema „Vergleichende Werbung“ im Rahmen der [Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet lesen.
Kein hinkender Vergleich!? - Teil 1 - Die Rechtmäßigkeit vergleichender Werbung
Vergleichen ist ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbs. Man vergleicht Leistungen und Preise, um zu entscheiden, welches Produkt man von welchem Hersteller bei welchem Händler kauft. Dennoch galt vergleichende Werbung lange Zeit als sittenwidrig. Erst nach und nach wurde das Lauterkeitsrecht liberalisiert, so dass heute vergleichende Werbung nur noch unter gewissen Aspekten als unlauter angesehen wird. Lesen dazu jetzt den elften Teil [der Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
Vergleichen ist ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbs. Man vergleicht Leistungen und Preise, um zu entscheiden, welches Produkt man von welchem Hersteller bei welchem Händler kauft. Dennoch galt vergleichende Werbung lange Zeit als sittenwidrig. Erst nach und nach wurde das Lauterkeitsrecht liberalisiert, so dass heute vergleichende Werbung nur noch unter gewissen Aspekten als unlauter angesehen wird. Lesen dazu jetzt den elften Teil [der Serie der IT-Recht Kanzlei|index.php?id=%2FviewFolder&fid=366] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.
EuGH zur vergleichenden Werbung: Minderwertige Parfums dürfen nicht als Imitation oder Nachahmung von Markenparfums vertrieben werden
Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten, so der EuGH.
Der Inhaber einer Marke kann die Verwendung einer Vergleichsliste verbieten, in der die Ware eines Dritten als Imitation einer seiner Waren dargestellt wird. Der aufgrund einer solchen Vergleichsliste durch den Werbenden erzielte Vorteil ist das Ergebnis eines unlauteren Wettbewerbs und daher als unlautere Ausnutzung zu betrachten, so der EuGH.
Vergleichende Werbung: Über die Zulässigkeit vergleichender Werbung am Beispiel von Prestigecremes
Nach § 6 I UWG ist eine Werbung vergleichend, wenn sie einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar erkennbar macht. Unlauter ist eine solche Werbung allerdings dann, sofern sich der darin enthaltene Vergleich nicht auf objektiv nachprüfbare Eigenschaften bezieht.
Nach § 6 I UWG ist eine Werbung vergleichend, wenn sie einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar erkennbar macht. Unlauter ist eine solche Werbung allerdings dann, sofern sich der darin enthaltene Vergleich nicht auf objektiv nachprüfbare Eigenschaften bezieht.
Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
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