Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!

16.12.2022, 15:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!

Wird im Online-Handel beim Verkauf von Produkten mit einer Herstellergarantie geworben, treffen den werbenden Händler zahlreiche Pflichten. Nunmehr ist kürzlich auch eine Entscheidung des LG Potsdam im einstweiligen Rechtsschutz ergangen, in der sich das Gericht mit einer Garantiewerbung auf einer Warenverpackung im Rahmen eines Produktbildes beschäftigen musste. Hierbei hat das Gericht die neueste Rechtsprechung des BGH berücksichtigt und eine Informationspflicht zur Garantiewerbung angenommen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

„3 Jahre HerstellerGARANTIE“ - fehlende Angabe der Garantiebedingungen

Dem Beschluss des LG Potsdam lag ein Fall zugrunde, bei dem die Streitparteien Wettbewerber auf der Online-Verkaufsplattform eBay waren.

Sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner boten unter anderem Fritteusen zum Verkauf an.

Der Antragsgegner hatte dabei im Rahmen der bildlichen Bewerbung der Fritteusen ein Produktbild der Verkaufsverpackung angefertigt. Auf der Verkaufsverpackung war folgende Angabe aufgebracht:

"3 Jahre HerstellerGARANTIE."

Eine nähere Information zur beworbenen Garantie bzw. genauere Garantiebedingungen waren im eBay-Angebot nicht enthalten.

Hierin sah der Antragsteller ein wettbewerbswidriges Verhalten und mahnte den Antragsgegner zunächst wettbewerbsrechtlich ab.

Schließlich kam es zum Rechtsstreit vor dem LG Potsdam im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

LG Potsdam folgt der Rechtsprechung des BGH

In seinem Beschluss vom 02.12.2022 verpflichtete das LG Potsdam (Az. 51 O 12/22) den Antragsgegner zur Unterlassung der angegriffenen Werbung mit der beworbenen Herstellergarantie.

Nach § 5a UWG, § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 EGBGB muss der Unternehmer dem Verbraucher Informationen zu Garantien in klarer und verständlicher Weise vor Abgabe einer Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen.

Dabei muss beispielsweise spezifiziert werden, welche Rechte die Garantie konkret beinhaltet (Reparatur, Umtausch, Rückerstattung etc). Der Antragsgegner hatte vorliegend keinerlei Informationen zu den Garantiebedingungen angegeben, obwohl vorliegend nach Auffassung des Gerichts eine Informationspflicht bestand.

Das LG Potsdam verwies in diesem Sinne ausdrücklich auf die neue Rechtsprechung des BGH.

Der BGH hatte mit Urteil vom 10.11.2022 (Az. I ZR 241/19) entschieden, dass Online-Händler Verbraucher zwar nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen – jedoch nur, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.

Dies gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Garantie auf der Angebotsseite selbst nicht erwähnt wird, sondern sich an untergeordneter Stelle in einem Produktinformationsblatt findet.

Insoweit stellte der BGH in seiner Entscheidung folgenden Leitsatz auf:

"Den Unternehmer trifft eine vorvertragliche Pflicht zur Information über eine Herstellergarantie für ein im Internet angebotenes Produkt, wenn er die Garantie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht. Erwähnt er in seinem Internetangebot die Herstellergarantie dagegen nur beiläufig, muss er dem Verbraucher keine Informationen hierzu zur Verfügung stellen."

Anders als in dem BGH-Fall, hatte der Händler im vorliegenden Fall die Herstellergarantie zu einem zentralen bzw. entscheidenden Merkmal seiner Produktwerbung gemacht und diese deutlich erkennbar direkt auf den Produktbildern beworben, sodass der Online-Händler die Garantiebedingungen im Angebot selbst hätte angeben müssen.

Weiterhin trifft den Antragsgegner eine Unterlassungspflicht aus §§ 443, 479 BGB in Verbindung mit §§ 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; 3; 3a UWG.

Denn nach Ansicht des BGH sind Angaben eines Unternehmers sog. Garantieerklärungen, wenn sie nicht nur eine invitatio ad offerendum darstellen (bloße Einladung zur Abgabe eines Angebots), sondern zum Vertragsabschluss führen. Entscheidend ist also, ob der Unternehmer bereits ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben hat, das der Verbraucher nur noch annehmen muss.

Dies ist gerade bei eBay-Verkäufen zu bejahen, wenn der Händler – wie im vorliegenden Fall – die Möglichkeit zum „Sofortkauf“ eröffnet. Im Rahmen von eBay-Angeboten handelt es sich bereits um bindende Kaufangebote, welche der Kunde durch Klicken auf den „Sofort-Kaufen“-Button annehmen kann.

Fazit

Nachdem der BGH über die Informationspflichten im Rahmen von Herstellergarantien entschieden hat, zeigen sich nun die ersten Auswirkungen bzw. Ausgestaltungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Für Online-Händler bedeutet es, dass sie sich im Vorfeld entscheiden sollten, ob sie die Herstellergarantie als zentrales und sichtbares Merkmal ihrer Produktwerbung einsetzen und sich insoweit zur Informationsangabe verpflichten möchten. Im Falle einer ausbleibenden Information zur Garantie oder eine falschen/unzureichenden Information besteht das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung.

Hinweis: Sorgen Sie vor – egal ob Webseitenbetreiber oder Online-Händler - und sichern Ihre Internetauftritte durch anwaltliche Expertise ab. Genau hierfür bieten wir unsere Schutzpakete an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
(27.11.2023, 07:36 Uhr)
Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
(06.10.2023, 07:30 Uhr)
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
(18.09.2023, 14:15 Uhr)
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
(22.11.2022, 14:15 Uhr)
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
(19.10.2022, 10:58 Uhr)
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
EuGH: Online-Händler muss nicht von sich aus über Herstellergarantie informieren
(10.05.2022, 07:57 Uhr)
EuGH: Online-Händler muss nicht von sich aus über Herstellergarantie informieren
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei