Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet

Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
27.11.2023 | Lesezeit: 3 min

Die Werbung mit „Garantien“ ist sehr beliebt bei Online-Händlern. Nicht nur was klassische Beschaffenheitsgarantien als Verbürgung für gute Produktqualität betrifft. Auch weitere Garantieversprechen, wie etwa eine Tiefpreisgarantie, sind weit verbreitet. Eine kürzliche Entscheidung des EuGH sorgt hier für Handlungsbedarf.

Worum geht es?

Die Werbung mit Garantien ist seit jeher ein wahrer „Abmahnmagnet“. Bislang betraf dies in erster Linie die Werbung mit einer „klassischen“ Haltbarkeitsgarantie für angebotene Waren (z.B. die Werbung mit der Aussage „2 Jahre Herstellergarantie“).

Hintergrund ist, dass bei der werblichen Erwähnung einer Garantie zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen sind und eine rechtlich korrekte Garantiewerbung damit sehr komplex ist.

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die strengen Anforderungen an eine Garantiewerbung nicht nur für eine „klassische“ Beschaffenheitsgarantie gelten, sondern auch für gar nicht auf die Beschaffenheit bzw. Haltbarkeit eines Produkts bezogene Garantieversprechen.

Im konkreten Fall ging es um eine „Zufriedenheitsgarantie“, die der EuGH als „gewerbliche Garantie“ einstufte mit der Folge, dass bei der Bewerbung einer „Zufriedenheitsgarantie“ dieselben rechtlichen Anforderungen gelten, wie bei der Bewerbung einer „klassischen“ Haltbarkeitsgarantie.

Wir berichteten dazu bereits hier.

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Was ist die Folge?

Die Rechtsprechung des EuGH dürfte sich auf weitere „Garantieformen“ übertragen lassen, die gerne im Ecommerce als Werbemaßnahmen Verwendung finden.

Insbesondere die Werbung mit einer

• Best-Price-Garantie
• Geld-zurück-Garantie
• Tiefpreisgarantie
• Weihnachtsgarantie

sollte daher den Anforderungen genügen, die das Gesetz an die Bewerbung einer „klassischen“ Haltbarkeitsgarantie stellt.

Eine Übersicht der rechtlichen Anforderungen für eine „klassische“ Haltbarkeitsgarantie-Werbung finden Sie hier
Andernfalls dürften diese Arten der Garantiewerbung rechtlich angreifbar und damit abmahngefährdet sein.

IT-Recht Kanzlei passt Muster für Garantiewerbung an

Wir haben dies zum Anlass genommen, die Muster für die Werbung mit einer

Best-Price-Garantie
Geld-zurück-Garantie
Tiefpreisgarantie
Weihnachtsgarantie

auf den neuesten, rechtlichen Stand zu bringen und dabei auch die Vorgaben des EuGH berücksichtigt.

Diese Muster stehen allen Update-Service-Mandanten ab sofort in aktualisierter Form im Mandanten-Portal zur Verfügung (unter „Infothek“ – „Muster“- „Werbung: diverse Werbeformen für Sie rechtlich aufgearbeitet“. Die Direktlinks finden Sie in der Aufzählung oben).

Fazit

Durch die Rechtsprechung des EuGH ergibt sich Handlungsbedarf für weitere Werbeformen mit Bezug auf Garantien, die keine „klassische“ Haltbarkeitsgarantie darstellen.

Online-Händler sollten daher entsprechende Werbemaßnahmen überprüfen, ob diese den rechtlichen Anforderungen an eine „klassische“ Garantiewerbung gerecht werden.

Falls dies nicht der Fall ist, droht wettbewerbsrechtlicher Ärger, etwa in Form von Abmahnungen.

Sie legen Wert auf einen rechtssicheren und abmahnfreien Internetauftritt? Sie benötigen rechtssichere Muster für die Werbung mit einer Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- oder Weihnachtsgarantie?

Dann sind unsere Schutzpakete mit Update-Service die richtige Lösung für Sie, um dauerhaft Rechtssicherheit schaffen zu können.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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