BGH: Es gibt nichts geschenkt! Auch geringwertige Werbegaben von Apotheken beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind unzulässig
Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medikamente die in Deutschland verkauft werden. Patienten und Kunden sollen in jeder Apotheke, ohne zuvor Preisvergleiche durchführen zu müssen, die ihnen verschriebenen Medikamente zu dem gleichen Preis erhalten können. Verstöße gegen die Preisregelung stellen abmahnbare Wettbewerbsverstöße dar. Was vielen zunächst nicht bewusst ist - die Preisbindung hat auch gravierende Auswirkungen auf die Werbestrategien der einzelnen Apotheken. So können bereits geringwertige Werbegeschenke dazu führen, dass die Preisbindung unterlaufen wird. Der BGH hat in diesem Zusammenhang am 06.06.2019 (Az. I ZR 206/17 und Az. I ZR 60/18) zwei ähnlich gelagerte Fälle entschieden.