Frage des Tages: Ist die Werbung als Paketbeilage (Paketflyer) rechtlich zulässig?
Die Marketing-Ideen kennen kaum Grenzen, in rechtlicher Hinsicht ist die ein oder andere Marketing-Kampagne allerdings rechtswidrig. Im Falle von Paketbeilagen handelt es sich zumeist um Prospekte, Flyer, Gutscheine, etc. werbetreibender Unternehmen, die den Warensendungen von Online-Händlern beigelegt werden, um für die eigenen Waren zu werben. Aber ist diese Form der Werbung auch zulässig?