Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen

Abmahnungen im Umlauf: Vorsicht bei der Werbung mit Heilversprechen für Zirbenprodukte

Abmahnungen im Umlauf: Vorsicht bei der Werbung mit Heilversprechen für Zirbenprodukte

Der Zirbe, einer Kieferart aus dem Alpenraum, werden im Volksmund diverse gesundheitsförderliche Wirkungen nachgesagt. Zirbenprodukte sind vor allem im südlichen Deutschland und Österreich daher wichtige Bestandteile der traditionellen, volkstümlichen Heilkunde. Da tatsächliche gesundheitsförderliche Effekte von Zirbenholz, -kernen oder -öl aber bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnten, ist die werbende Hervorhebung von Heilwirkungen grundsätzlich unzulässig. Nachlässigen Händlern drohen aktuell empfindliche Abmahnungen.

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Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte

Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte

Der „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ (VSW) scheint sich auf den Wellness-Sektor einzuschießen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der gleich gegen mehrere Wellness- bzw. Fitness-Produkte vorgegangen wird. Konkret betroffen sind die Artikel „Celluless MD“, „Gym Form Duo“ und „Dyna-Muskeltrainer“, die mit übertriebenen Wirkversprechen angeboten wurden. Ein (un-)schöner Anlass, einmal die Problemfelder „Wellness-Werbung“ und „Wettbewerbsvereine“ etwas näher zu betrachten.

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OLG Koblenz: verbietet Warenhaus irreführende Aussagen für Fitnesssandalen

OLG Koblenz: verbietet Warenhaus irreführende Aussagen für Fitnesssandalen

Wer für ein Produkt mit einer gesundheitsfördernden Wirkung wirbt, muss diese hinreichend wissenschaftlich belegen können. Kann der Werbende diese Nachweise nicht erbringen, ist eine entsprechende Werbung zur Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher geeignet und damit irreführend. So kann einem Warenhaus die Werbung für Fitnesssandalen untersagt werden, wenn werbende Formulierungen wie „kann helfen, Cellulite vorzubeugen“ und „kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen“ nicht wissenschaftlich belegt sind.

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Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen

Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs gehört. Die Beklagte vertreibt esoterische Gesundheitsprodukte, darunter Silikonpads, die zur Abwehr von Elektrosmog und zur Verbesserung von Speisen und Getränken dienen sollen. Die Wirkungsweise basiere auf subtilen Energien informierter Mineralien („Bionen-Energie“). Die flachen ovalen Pads gegen Elektrosmog (2 x 2,5 cm) sollen dazu auf den Körper aufgelegt oder in die Hosentasche gesteckt werden, die flachen runden Pads zur Verbesserung von Speisen und Getränken (d = 9 oder 21cm) unter Gläser oder Teller gelegt werden.

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Wellness und Gesundheit in der Werbung: Problemfeld Wirkversprechen und Wettbewerbsrecht

Wellness und Gesundheit in der Werbung: Problemfeld Wirkversprechen und Wettbewerbsrecht

Zu den Dauerbrennern unter unseren Beiträgen zählen die Urteile, mit denen Werbung für die verschiedensten Produkte mit (angeblich) gesundheitsfördernder Wirkung verboten wurde. Die sind nicht nur recht amüsant zu lesen, sondern zeigen auch immer wieder die gleiche Problematik auf: Wer mit bestimmten Wirkversprechen Werbung betreibt, sollte die Besonderheiten des Heilmittel-Werberechts und verwandter Rechtsgebiete beachten.

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Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten

In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.

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„Collagen-Lift-Drink“: Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

„Collagen-Lift-Drink“: Die Unterstellung einer gesundheitlichen Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis ist unzulässig

Aus unserer beliebten Reihe „Todsichere Tipps, mit Wellness-Produkten eine Abmahnung zu kassieren“ stellen wir heute ein neues Unding vor: Den Collagen-Lift-Drink, der Collagen in großen Mengen enthält und quasi Falten und Dellen von innen wieder unterpolstern soll. Ob das funktioniert oder nicht kann dahingestellt bleiben – beweisbar ist es derzeit nicht, also sollte es in der Werbung auch nicht behauptet werden.

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Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade

Werbung mit Heilversprechen und alternativen Heilmethoden: Zu Risiken und Nebenwirkungen im e-Trade

Gesundheit und Wellness sind mittlerweile riesige Marktsektoren, die auch immer stärker über das Internet erschlossen werden. Das Marketing ist hier jedoch eine heikle Angelegenheit – es gilt hier ein besonderes Werberecht, das nur in engen Grenzen Werbeaussagen über die Wirksamkeit der Produkte und Dienstleistungen zulässt. Die Unmenge an Urteilen, die in den letzten Jahren hierzu ergangen ist, lässt dabei erahnen, dass den meisten Werbenden diese Grenzen nicht bewusst sind. Hier sollen sie einmal in alle Richtungen ausgeleuchtet und abgesteckt werden.

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Biozym Caps: Zur Rechtswidrigkeit von Werbung mit Wirkungsversprechen und ärztlichen Empfehlungen

Biozym Caps: Zur Rechtswidrigkeit von Werbung mit Wirkungsversprechen und ärztlichen Empfehlungen

Im deutschen Werberecht gibt es zwei Kardinalfehler, die man bei der Werbung im Gesundheits- und Ernährungssegment begehen kann: Erstens, der eigenen Wunderkur eine wissenschaftlich nicht belegte Wirkung zu attestieren; zweitens, die Werbung mit ärztlichen Empfehlungen zu verzieren. Beide Fehler fanden sich in der Werbung für ein Produkt namens „Biozym Caps“, über deren Wettbewerbswidrigkeit das LG Duisburg zu entscheiden hatte (LG Duisburg, 16.07.2010, Az. 22 O 51/10).

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Fettfresser: Wettbewerbswidrige Werbung für hormonell unterstützte Gewichtsreduktion

Fettfresser: Wettbewerbswidrige Werbung für hormonell unterstützte Gewichtsreduktion

Wie die IT-Recht Kanzlei schon mehrfach berichtete, ist die Werbung für alternative Verfahren im Gesundheits- und Ernährungssektor eine diffizile Angelegenheit: Im Prinzip gilt hier das Motto „Ehrlich währt am längsten“, d.h. wer mit Wirkmechanismen arbeitet, die in der breiten wissenschaftlichen Diskussion noch keine Anerkennung gefunden haben, sollt entweder auf Werbung verzichten oder in aller Deutlichkeit auf den Diskussionsstand hinweisen. Dass solche Hinweise aber alles noch schlimmer machen können, hat kürzlich ein Unternehmer vor dem OLG Hamm eindrucksvoll bewiesen.

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Werbung für Fettreduktion durch Lipolyse, Teil 3: Deutliche Worte des OLG Hamm

Werbung für Fettreduktion durch Lipolyse, Teil 3: Deutliche Worte des OLG Hamm

In letzter Zeit werden wir nicht müde zu betonen, dass allzu optimistische Werbung für Wunderkuren wie z.B. die „Lipolyse“ (Fettreduktion per Ultraschall) nach deutschem Wettbewerbs- und Medizinprodukterecht nicht zulässig ist und eine bei Abmahnsportlern recht beliebte „Falle“ darstellt. In unserer beliebten Reihe „Medizinprodukte mit Risiken und Nebenwirkungen“ stellen wir deshalb ein neues Urteil vor – schon wieder hat es ein Unternehmen erwischt, diesmal vor dem OLG Hamm. Hier fanden die Richte sehr deutliche Worte zur eigentlichen Problematik, ein guter Grund, dieses Urteil einmal näher zu betrachten.

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Fettreduktion per Ultraschall und andere Wunderkuren: Verschreibungsfreie Abmahnungen

Fettreduktion per Ultraschall und andere Wunderkuren: Verschreibungsfreie Abmahnungen

Unter den Abmahnsportlern sind sie der Renner: Die Wunderkuren. In Teil 4 unserer beliebten Reihe „Medizinprodukte, die die Welt nicht braucht“ haben wir erneut eine Abmahnung gegen Werbung für die Fettreduktion per Ultraschall („Lipolyse“) entdeckt – so viel vorweg: Für den Abgemahnten gab es keine Heilkur.

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Lipolyse per Ultraschall: Verbotene Werbung für verschlankender Wirkung

Lipolyse per Ultraschall: Verbotene Werbung für verschlankender Wirkung

Aus unserer beliebten Reihe „Medizinprodukte, die die Welt nicht braucht“ möchten wir heute wieder einen echten Abmahn-Generator vorstellen: Die Lipolyse (Fettauflösung) per Ultraschall. Wie viele andere Verfahren aus dem Wellness-Bereich verspricht es dem Patienten schnelle Erfolge ohne viel Anstrengung und ohne Risiko – nur leider wird auch hier wieder ein erhebliches juristisches und finanzielles Risiko für die Händler erzeugt.

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„Anti aging“: Verjüngende Wirkung, verbotene Werbung

„Anti aging“: Verjüngende Wirkung, verbotene Werbung

„Anti aging“ ist nicht mehr nur ein Schlagwort, hinter diesem Begriff lauert mittlerweile ein kompletter Industriezweig, der den unerbittlich alternden Menschen mit allerlei Verfahren, Tinkturen und Gerätschaften vor dem fortschreitenden Verfall bewahren will. Klar, dass sich im Zeitalter von size zero-Wahn und Schönheitschirurgie auch mit Verjüngung Geld verdienen lässt, aber: Bei der Werbung für Verfahren und Zubehör lauern allerlei juristische Fallgruben, in die der ahnungslose Anbieter stürzen kann.

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„Magnetfeldtherapie“: Anziehende und abstoßende Pole im Wettbewerbsrecht

„Magnetfeldtherapie“: Anziehende und abstoßende Pole im Wettbewerbsrecht

Unter den alternativen Heilmethoden haben sich mittlerweile einige therapeutische Verfahren weitestgehend etabliert, so z.B. die „Magnetfeldtherapie“. Diese soll durch die gezielte Anwendung von Magnetfeldern allerlei Beschwerden lindern – praktisch für den Handel ist hierbei, dass der Anwender dazu geeignete Geräte benötigt. Unpraktisch wiederum ist, dass der Vertrieb eben dieser Geräte mit allerlei „Abmahnfallen“ gespickt ist – und gerade in diesem Bereich rollt derzeit wieder eine Abmahnwelle heran.

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Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?

Es kann nur davon abgeraten werden, unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine zu verkaufen. Grund: Es existieren keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass etwa Minerale tatsächlich bei Krankheiten eine heilende Wirkung haben oder das Befinden verbessern könnten. Verkäufer von Steinen sollten daher die eBay-Rubrik "Heilsteine" besser meiden.

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Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“

Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“

Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.

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