Werbung mit einer ehemaligen UVP: Zulässigkeitsvoraussetzungen und Praxisrelevanz
Preisgegenüberstellungen stellen gerade im Online-Handel ein beliebtes Werbemittel dar. Dabei wird der eigene aktuelle Preis einem anderen höheren Preis gegenübergestellt, wobei der höhere Preis zur Verdeutlichung des Preisvorteils häufig noch durchgestrichen ist. Bei dem anderen höheren Preis handelt es sich in der Regel entweder um einen ehemaligen Eigenpreis des Händlers oder um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). In manchen Fällen stellt der Händler seinen aktuellen Eigenpreis aber auch einer ehemaligen UVP des Herstellers gegenüber. Im folgenden Beitrag setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen dies überhaupt zulässig ist.