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Abmahnfalle Newsletteranmeldung - Abmahnungen vermeiden

07.08.2019, 10:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abmahnfalle Newsletteranmeldung - Abmahnungen vermeiden

Newsletter sind für Onlinehändler vermutlich einer der wichtigsten Marketinginstrumente. Aus rechtlicher Sicht ist das aber nicht ganz ungefährlich. Etwa schon die Anmeldung zum Newsletter: Wer als Händler hier Fehler macht, riskiert unnötige Abmahnungen. Aber wer weiß wie es geht und worauf es ankommt, kann das leicht vermeiden...

Fehlerquelle Newsletteranmeldung

Zugegeben: Die rechtswirksame Anmeldung für Newsletter ist durch die DSGVO nicht gerade einfacher geworden. Und doch: Es ist beherrschbar, wenn man weiß wie es geht:

Grundsatz: Für die Versendung eines Newsletters mit werblichem Inhalt bedarf es grundsätzlich der ausdrücklichen Einwilligung des jeweiligen Empfängers. Der Betroffene muss selbst aktiv eingewilligt haben in die Werbemaßnahme (sog. Opt-In), er muss also z.B. ein betreffendes Häkchen einer Check-Box aktiv setzen. Hierzu hat etwa das LG München I (Urt. v. 4.6.2018, 4 HK O 8135/17) entschieden, dass ein voreingestelltes Häkchen nicht als Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung ausreicht.

Zum Begriff „Double-Opt-In“: Hierbei muss der Adressat in einem ersten Schritt für den Newsletterbezug seine E-Mailadresse angeben und den Bezug des Newsletters ausdrücklich bekunden (z.B. durch Anchecken einer Opt-In-Checkbox oder Betätigung eines Bestellbuttons). Anschließend erhält der Adressat eine E-Mail in der er in einem zweiten Schritt nochmals ausdrücklich befragt wird, ob der Bezug des Newsletters gewollt ist. Erst nachdem der Adressat einen Bestätigungs-Link in dieser E-Mail für den Bezug des Newsletters angeklickt hat, wird die E-Mailadresse für den Versand von Newslettern freigegeben.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Dieser Beitrag befasst sich eingehend mit den rechtlichen Voraussetzungen zur rechtssicheren Anmeldung von Newslettern - in Zeiten der DSGVO!

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen fehlerhafter Newsletteranmeldung und damit unzulässigem Newsletterversand?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur die notwendigen Rechtstexte und deren Aktualisierung an. Zusätzlich stellen wir unseren Mandanten im Mandantenportal exklusiv zahlreiche Leitfäden und Muster zur Verfügung - gerade auch in Bezug auf das Schreckgespenst DSGVO und etwa die rechtssichere Newsletteranmeldung, sogar auch für den Spezialfall Messe.

Und: Wir informieren unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten in diesen Newslettern auch zu diesem Thema umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Abmahnungen - auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten exklusive Informationen in Sachen Datenschutz in den Abmahnklassikern und weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter dem Begriff Abmahnradar.

Besser spät als nie: Für sicher ist es nie zu spät - ujnsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Die Kombination aus einem Rechtstexte-Pflegeservice und dem Wissen aus unserem Abmahnradar sorgen dauerhaft für Sicherheit und Abmahnschutz.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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