Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
clicksale
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
Flow Shopsoftware
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Impressum für Webseiten
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
DE Shop - Online-Kurse (live oder on demand) DE
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
SumUp
Teilehaber.de
Tentary
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
Zoho
ZVAB

#Werbung: Justizministerium erwägt neues Gesetz zur Regelung der Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation in sozialen Medien

19.06.2019, 10:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
author
von Sarah Freytag
#Werbung: Justizministerium erwägt neues Gesetz zur Regelung der Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation in sozialen Medien

Sogenannte "Influencer" sind aus der heutigen Medien- und Werbewelt nicht mehr wegzudenken. Dabei verdienen die Influencer wie auch deren Werbepartner gutes Geld, indem sie persönliche Erfahrungen und Erlebnisse mit bezahlter Werbung paaren. Weil hier oft die Grenzen zwischen der kommerziellen und der rein privaten Kommunikation verschwimmen und dadurch einerseits Verbrauchertäuschungen und andererseits auch Rechtsunsicherheiten für die Influencer drohen, erwägt das Bundesjustizministerium nun, ein neues Gesetz mit eindeutigen Vorgaben für die Werbung in sozialen Medien auf den Weg zu bringen.

Teil des Erfolges der Werbung über ein persönliches Social-Media-Profil ist, dass die Social-Media-Stars einen (vermeintlich) direkten und persönlichen Zugang zu ihren Followern und Fans haben. Posts über persönliche Empfehlungen, Erfahrungsberichte und Erlebnissen gehen auf den Profilen oft Hand in Hand mit bezahlten Werbeauftritten. Privates und Kommerzielles verschwimmen zu einer Einheit. Die Grenzen zwischen bezahlter Werbung für Dritte, Selbstvermarktung und privater Nutzung können nicht mehr klar gezogen werden.

Dies schafft in der Konsequenz für alle Beteiligten auch rechtliche Grenzfällen und Unsicherheiten. Verbraucher sind der Gefahr ausgesetzt, Werbung als solche nicht mehr zu erkennen. Influencer wiederum riskieren mit jedem Post, abgemahnt zu werden oder sich in langwierige Rechtsstreite zu verwickeln. Bislang ist die Rechtslage für die "neuen Medien" und die neue Art der Werbung vage und die Rechtssprechung uneinheitlich.

So hatte Anfang des Jahres das LG München mit Urteil vom 29.04.2019 (Az. 4 HK O 14312/18) im Fall Cathy Hummels entschieden, dass eine Kennzeichnung als Werbung nicht erforderlich sei, wenn sich aus den Umständen des Posts der kommerzielle Zweck ergäbe. Dieser Umstand könne bereits durch die Anzahl der Follower sowie die Tatsache, dass es sich um mit einem blauen Haken gekennzeichnetes öffentliches Profil handelt, erkennbar sein (wir berichteten zur Entscheidung in diesem Beitrag).

Demgegenüber entschied das LG Karlsruhe kurz zuvor am 23.03.2019 (Az. 13 O 38/18 KfH) im Fall Pamela Reif, dass auch eigentlich private Fotos mit sogenannten "Tags", die auf Unternehmen verweisen, kennzeichnungspflichtig sind (siehe zum Urteil auch diesen Beitrag).

Anfang der Woche erklärte nun Gerd Billen, Staatssekretär im Justizministerium, dass das Ministerium derzeit ein neues Gesetz erwäge, das sich dieser Problematik annehmen solle. GEgenüber dem ZDF erklärte er:

"Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen. Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird."

Ein neues Gesetz, das für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen würde, ist wünschenswert. Bis dahin ist die Rechtssprechung gefordert, durch neue Gerichtsentscheidungen für mehr Klarheit zu sorgen. Es empfiehlt sich aktuell für alle Werbetreibenden und Social-Media-User, die ihr Profil auch für kommerzielle Zwecke nutzen wollen, sorgfältig die neuste Rechtsprechung zu verfolgen und ihre Posts dementsprechend anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hält Sie hierzu auf dem Laufenden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Frage des Tages: Können Unternehmen Tests ihrer Produkte verhindern?
(22.07.2024, 08:43 Uhr)
Frage des Tages: Können Unternehmen Tests ihrer Produkte verhindern?
Achtung Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen
(12.07.2024, 08:29 Uhr)
Achtung Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Garantieversprechen
OVG Saarland: Bei Telefonwerbung kommt es auf eine Einwilligung (und nicht das berechtigte Interesse) an
(03.07.2024, 15:38 Uhr)
OVG Saarland: Bei Telefonwerbung kommt es auf eine Einwilligung (und nicht das berechtigte Interesse) an
Unser Klo jetzt mit KI - AI Washing
(01.07.2024, 16:19 Uhr)
Unser Klo jetzt mit KI - AI Washing
Vorsicht Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Streichpreisen
(01.07.2024, 08:13 Uhr)
Vorsicht Abmahnung: Unzulässige Werbung mit Streichpreisen
BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
(27.06.2024, 10:20 Uhr)
BGH entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei