Newsletter-Anmeldungen auf Messen sicher sammeln!
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Newsletter-Anmeldungen auf Messen rechtssicher einholen"
Wie kann man auf Messen rechtssicher E-Mail-Adressen für den eigenen Newsletter sammeln? Unsere Muster-Datenschutzbestimmungen (inkl. Leitfaden) zum Auslegen und Verteilen auf Messen helfen.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland ist Messeland
Auf zahlreichen, oft branchenspezifischen Ausstellungen können Händler neue Produkte vorstellen und sich zugleich durch direkten Kontakt um neue Kunden bemühen. Ein wichtiges Instrument, um nachhaltig im Gedächtnis der Besucher zu bleiben, ist hier ebenso wie im Online-Handel der Versand von Newslettern.
Grundsätzlich muss mit der Erhebung der Daten umfangreich über den Gegenstand der Datenverarbeitung und deren Begleitkriterien sowie über Betroffenenrechte informiert werden (Art. 13 DSGVO).
Während Online-Händler für Newsletter-Anmeldungen einfach auf ihre Online-Datenschutzbestimmungen verweisen können, müssen Messehändler die Datenschutzhinweise manuell bereitstellen. Dies kann durch Auslegen am Messestand und auf Wunsch auch durch Aushändigung gedruckter Exemplare geschehen.
Muster für Newsletter-Anmeldungen auf Messen
Das folgende Muster dient der Bereitstellung der erforderlichen Datenschutzhinweise für Newsletter-Anmeldungen auf Messen:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
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WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
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Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
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Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Tanja Esser / shutterstock.com
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