Newsletter-Anmeldungen auf Messen sicher sammeln!

Newsletter-Anmeldungen auf Messen sicher sammeln!
Stand: 27.11.2024 2 min

Newsletter-Anmeldungen auf Messen rechtssicher einholen Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Newsletter-Anmeldungen auf Messen rechtssicher einholen"

Wie kann man auf Messen rechtssicher E-Mail-Adressen für den eigenen Newsletter sammeln? Unsere Muster-Datenschutzbestimmungen (inkl. Leitfaden) zum Auslegen und Verteilen auf Messen helfen.

LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Deutschland ist Messeland

Auf zahlreichen, oft branchenspezifischen Ausstellungen können Händler neue Produkte vorstellen und sich zugleich durch direkten Kontakt um neue Kunden bemühen. Ein wichtiges Instrument, um nachhaltig im Gedächtnis der Besucher zu bleiben, ist hier ebenso wie im Online-Handel der Versand von Newslettern.

Grundsätzlich muss mit der Erhebung der Daten umfangreich über den Gegenstand der Datenverarbeitung und deren Begleitkriterien sowie über Betroffenenrechte informiert werden (Art. 13 DSGVO).

Während Online-Händler für Newsletter-Anmeldungen einfach auf ihre Online-Datenschutzbestimmungen verweisen können, müssen Messehändler die Datenschutzhinweise manuell bereitstellen. Dies kann durch Auslegen am Messestand und auf Wunsch auch durch Aushändigung gedruckter Exemplare geschehen.

Muster für Newsletter-Anmeldungen auf Messen

Das folgende Muster dient der Bereitstellung der erforderlichen Datenschutzhinweise für Newsletter-Anmeldungen auf Messen:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Tanja Esser / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Schadensersatz gegen Frachtführer bei Paketverlust nach Widerruf
(27.11.2024, 08:07 Uhr)
Schadensersatz gegen Frachtführer bei Paketverlust nach Widerruf
Mangelhafte Ware: Was tun, wenn Reparatur und Neulieferung scheitern?
(26.11.2024, 15:53 Uhr)
Mangelhafte Ware: Was tun, wenn Reparatur und Neulieferung scheitern?
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
(21.11.2024, 13:05 Uhr)
Ihr Kunde zahlt nicht? Unsere Mustervorlagen helfen!
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
(18.11.2024, 08:00 Uhr)
Datenschutz-Informationsblatt: für Videoüberwachung
Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung
(15.11.2024, 17:28 Uhr)
Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung
Muster: Reaktionsschreiben an Kunden nach Hacking-Angriff auf Online-Shop
(14.11.2024, 08:07 Uhr)
Muster: Reaktionsschreiben an Kunden nach Hacking-Angriff auf Online-Shop
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei