Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Gibt’s doch gar nicht: Werbung mit schadstofffrei irreführend bei Einhaltung von Grenzwerten

14.02.2019, 12:36 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gibt’s doch gar nicht: Werbung mit schadstofffrei irreführend bei Einhaltung von Grenzwerten

Schadstofffrei, das klingt in Zeiten von Bio&Öko immer gut. Aber Vorsicht: Wer damit wirbt verhält sich wettbewerbswidrig, wenn das beworbene Produkt lediglich die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Denn: Der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthält. Das ist irreführend - so zumindest das OLG Stuttgart (Urteil vom 25.10.2018, AZ.: 2 U 34/18).

Werbung für Matratzen: Ohne Schadstoffe weil unterhalb der Grenzwerte

Es ging ums Schlafzimmer - konkret va. um Matratzen. Diese wurden beworben ua. mit: „Kein Schadstoff in der Matratze“ und „Sicher schadstofffrei“.

Tatsächlich waren aber in der Matratze va. Antimon, aber auch Formaldehyd, Arsen und Quecksilber (worauf es hier aber gar nicht mehr ankam) enthalten. Die Werbung wurde deshalb als schadstofffrei gestaltet, weil nach externer Untersuchung der Ware festgestellt wurde, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe bzw. Stoffe in gesundheitsgefährdender Konzentration nachweisbar waren. So sei der Antimongehalt, um den es hier hauptsächlich ging, in der beworbenen Matratze nach den vorgelegten Tests verschwindend gering sein. Er liege weit unterhalb sämtlicher Grenzwerte, die es für Antimon gebe – so die Werber.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Schadstofffrei: Wie darf man das bitte verstehen?

Das Gericht hat im Ergebnis geurteilt, dass eine solche Werbung irreführend ist. Denn der Verbraucher versteht die Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" dahingehend, dass die beworbene Ware überhaupt keinen Schadstoff enthalte, also keinen einzigen Stoff, der abstrakt geeignet sei, ihn zu schädigen. Die Werbeaussage ist auch dann irreführend, wenn dem Verbraucher die Vorstellung vermittelt wird, es wurde eine umfasssende Schadstoffprüfung vorgenommen, obwohl tatsächlich das Vorhandensein bestimmter Schadstoffe nicht überprüft wurde. Auch wenn die Ware Schadstoffe nur in einer Konzentration enthält, die gesetzliche Grenzwerte oder Vorgaben privater Institutionen, wie etwa nach dem "OEKO-TEX Standard 100", nicht überschreitet oder von Fachkreisen als vernachlässigenswert angesehen wird, ist dies irreführend, so die Richter.

Auf wen kommt‘s bei diesem Verständnis des Verbrauchers eigentlich an?

Ganz allgemein: Das Verkehrsverständnis von einer Werbeaussage bemisst sich nach der Vorstellung, die der Verbraucher aus der Werbung gewinnt. Es ist aus dem Gesamteindruck zu ermitteln, den der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher bei situationsadäquater Aufmerksamkeit erfährt. Und in Sachen Bettwaren ist der Verbraucher im Übrigen sehr genau, so die Stuttgarter Richter:

"Der maßgebende Durchschnittsverbraucher tritt der Werbung für Bettwaren und so auch für Matratzen und Stützkissen nicht mit besonders großer Aufmerksamkeit entgegen, betrachtet sie aber, wenn er an solchen Waren gerade interessiert ist, auch nicht nur flüchtig. Er kauft Bettwaren zwar üblicherweise nicht in kurzen Zeitabständen, es handelt sich dabei auch nicht um Ware mit einem Preis, der so niedrig liegt, dass sich der Verbraucher mit der Qualität der Ware gar nicht näher befasst, sondern er ist im Gegenteil gerade an deren Qualität überdurchschnittlich interessiert, weil er mit Bettwaren regelmäßig täglich stundenlang direkt in Berührung kommt."

Exkurs zur Werbung im Bereich Öko, Bio & Co.: Werbung mit Begriffen wie Öko und Bio und entsprechenden Siegeln sind en vogue - allerdings warten hier einige rechtliche Fallstricke, die es unbedingt zu beachten gilt, sofern man sich wettbewerbskonform verhalten will. Wir haben in diesem Beitrag mal alles relevante zum Thema Oekotex und in diesem Beitrag zum Thema Bio & Co. zusammengefasst.

Finger weg von: Schadstofffrei

Nach diesem Urteil dürfte davon auszugehen sein, dass die Bewerbung mit dem Schlagwort schadstofffrei kaum in zulässiger Weise möglich sein dürfte. Denn ein Produkt ohne jegliche Schadstoffe dürfte fast unmöglich sein, da die meisten Stoffe negativen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Allenfalls könnte man in diesem Zusammenhang mit "schadstoffgeprüft" werben - dann müssten aber auch die Prüfberichte veröffentlicht und angegeben werden.

Apropos Matratze: Gerade beim Verkauf von Matratzen lauern einige Gefahren - exemplarisch sei erwähnt: Die Werbung mit Testergebnissen oder der mögliche Ausschluss des Widerrufsrechts.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

E
Erwin Purucker 08.03.2020, 18:42 Uhr
Herr
Wenn das rechtens ist, dürften Bio-Lebensmittel auch nicht mehr als "gentechnikfrei" o.ä. bezeichnet werden, das ist das gleiche Problem.

weitere News

Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
(13.02.2024, 11:33 Uhr)
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
(20.12.2023, 07:53 Uhr)
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
(15.12.2023, 13:28 Uhr)
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
(27.09.2023, 14:05 Uhr)
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
(13.09.2023, 08:57 Uhr)
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
(30.08.2023, 09:31 Uhr)
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei