Irreführende Werbeaussagen

Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.

Wer umweltfreundliche Produkte verkauft, die recyclebar und/ oder kompostierbar sind, möchte diese Vorzüge natürlich auch bewerben, etwa direkt auf dem Produkt, der Produktverpackung oder auch in der Produktbeschreibung und Werbung. Doch ist Vorsicht geboten: Die Werbung mit der Recycle- und Kompostierbarkeit birgt Irreführungsrisiken und damit eine Abmahngefahr. Wir erläutern in diesem Beitrag die Problematik und geben Online-Händlern Empfehlungen für ihre Werbung mit diesen Begriffen.

Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
Beides will gebührend beworben werden: Ein Webshop wird eröffnet oder feiert ein Jubiläum. In beiden Fällen freuen sich Händler und wollen, dass möglichst viele Kunden davon erfahren, im Webshop vorbeischauen und Produkte kaufen. Die Werbung für Neueröffnungen und Jubiläen ist allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Wir erörtern in diesem Beitrag, welche Art von Werbung verboten ist und wie Händler umgekehrt solche Sonderaktionen gesetzeskonform bewerben können.

Beides will gebührend beworben werden: Ein Webshop wird eröffnet oder feiert ein Jubiläum. In beiden Fällen freuen sich Händler und wollen, dass möglichst viele Kunden davon erfahren, im Webshop vorbeischauen und Produkte kaufen. Die Werbung für Neueröffnungen und Jubiläen ist allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Wir erörtern in diesem Beitrag, welche Art von Werbung verboten ist und wie Händler umgekehrt solche Sonderaktionen gesetzeskonform bewerben können.

OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
Immer mehr Menschen achten auf ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck und versuchen diesen möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Klimaschutz bei Unternehmen als beliebtes Marketinginstrument hervorgetan und wird in Werbemaßnahmen zunehmend rigoros angepriesen. Die Frage, ob und wie mit dem Begriff „klimaneutral“ geworben werden darf, klärte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.07.2023 (Az: 20 U 72/22).

Immer mehr Menschen achten auf ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck und versuchen diesen möglichst gering zu halten. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Klimaschutz bei Unternehmen als beliebtes Marketinginstrument hervorgetan und wird in Werbemaßnahmen zunehmend rigoros angepriesen. Die Frage, ob und wie mit dem Begriff „klimaneutral“ geworben werden darf, klärte das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.07.2023 (Az: 20 U 72/22).

Verbotene Angabe von Kundenbewertungen in Produktbeschreibungen
Positive Kundenbewertungen triggern Aufmerksamkeit, Kunden und schließlich Absatzerfolge. Wird ein Webshop oder Unternehmen von Kunden positiv bewertet, kann dies auch auf dessen Produkte ausstrahlen. Allerdings ist die Werbung mit Kundenbewertungen unzulässig, wenn in Produktbeschreibungen oder in sonstiger Produktwerbung suggeriert wird, bestimmte Kundenbewertungen würden sich auf das konkret beworbene Produkt beziehen, die Bewertung aber in Wirklichkeit das Unternehmen betrifft. Wir ordnen diese für Online-Händler wichtige Thematik anhand eines aktuellen Urteils des OLG Braunschweigs ein.

Positive Kundenbewertungen triggern Aufmerksamkeit, Kunden und schließlich Absatzerfolge. Wird ein Webshop oder Unternehmen von Kunden positiv bewertet, kann dies auch auf dessen Produkte ausstrahlen. Allerdings ist die Werbung mit Kundenbewertungen unzulässig, wenn in Produktbeschreibungen oder in sonstiger Produktwerbung suggeriert wird, bestimmte Kundenbewertungen würden sich auf das konkret beworbene Produkt beziehen, die Bewertung aber in Wirklichkeit das Unternehmen betrifft. Wir ordnen diese für Online-Händler wichtige Thematik anhand eines aktuellen Urteils des OLG Braunschweigs ein.

OLG Düsseldorf: Werbung mit „klimaneutral“ trotz Erläuterung nur per QR-Code in Ordnung
Das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf den Klimaschutz hat sich in letzter Zeit stark gewandelt. Das Thema hat aktuell enorme werbliche Relevanz. Doch die Grenzen zwischen seriöser Werbung und bloßem „Greenwashing“ sind meist fließend. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass eine Aufklärung über die konkreten Umstände dabei auch anhand eines QR-Codes erfolgen kann.

Das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf den Klimaschutz hat sich in letzter Zeit stark gewandelt. Das Thema hat aktuell enorme werbliche Relevanz. Doch die Grenzen zwischen seriöser Werbung und bloßem „Greenwashing“ sind meist fließend. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass eine Aufklärung über die konkreten Umstände dabei auch anhand eines QR-Codes erfolgen kann.

Wer einmal lügt....: Falsche Blickfangwerbung nicht durch Fußnotenhinweis korrigierbar?!
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 23.12.2022 - Az.: 3 U 1720/22) befasst sich mit der Blickfangwerbung. Das Gericht stellt klar, dass eine Blickfangwerbung, die objektiv falsche Angaben enthält, grundsätzlich nicht durch klarstellende Fußnotenhinweise korrigiert werden kann. Ansonsten kann der Irrtum aber durchaus durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis, der selbst Teil des Blickfangs ist, ausgeschlossen werden. Mehr dazu in diesem Beitrag...

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 23.12.2022 - Az.: 3 U 1720/22) befasst sich mit der Blickfangwerbung. Das Gericht stellt klar, dass eine Blickfangwerbung, die objektiv falsche Angaben enthält, grundsätzlich nicht durch klarstellende Fußnotenhinweise korrigiert werden kann. Ansonsten kann der Irrtum aber durchaus durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis, der selbst Teil des Blickfangs ist, ausgeschlossen werden. Mehr dazu in diesem Beitrag...

10 Dark Patterns im Online-Handel - erkennen und vermeiden!
Um den Umsatz zu maximieren, verwenden einige Online-Shops bestimmte Design- und Marketingtechniken, um das Kaufverhalten der Kunden zu beeinflussen. Diese Techniken werden als Dark Patterns bezeichnet und können zu einer Manipulation der Website-Besucher führen. Dark Patterns sind Designelemente, die bewusst eingesetzt werden, um Kunden zu beeinflussen und zum Kauf zu bewegen. Wir stellen 10 der häufigsten Dark Patterns vor, analysieren ihre rechtliche Einordnung und zeigen, warum Sie auf diese Techniken besser verzichten sollten.

Um den Umsatz zu maximieren, verwenden einige Online-Shops bestimmte Design- und Marketingtechniken, um das Kaufverhalten der Kunden zu beeinflussen. Diese Techniken werden als Dark Patterns bezeichnet und können zu einer Manipulation der Website-Besucher führen. Dark Patterns sind Designelemente, die bewusst eingesetzt werden, um Kunden zu beeinflussen und zum Kauf zu bewegen. Wir stellen 10 der häufigsten Dark Patterns vor, analysieren ihre rechtliche Einordnung und zeigen, warum Sie auf diese Techniken besser verzichten sollten.

Was müssen Händler bei Werbung mit Umweltangaben beachten?
Werben Händler im Internet für Autos, müssen sie besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Diese (Umwelt-)Angaben müssen insbesondere gut lesbar sein, damit Verbraucher sie rechtzeitig erkennen können. Wann genau eine gute Lesbarkeit gegeben ist, hat jüngst das OLG Köln beschäftigt. Wir erläutern die gesetzlichen Hintergründe und geben Händlern Hinweise, was sie im Zusammenhang mit den gesetzlichen Informationspflichten unbedingt beachten sollten.

Werben Händler im Internet für Autos, müssen sie besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Diese (Umwelt-)Angaben müssen insbesondere gut lesbar sein, damit Verbraucher sie rechtzeitig erkennen können. Wann genau eine gute Lesbarkeit gegeben ist, hat jüngst das OLG Köln beschäftigt. Wir erläutern die gesetzlichen Hintergründe und geben Händlern Hinweise, was sie im Zusammenhang mit den gesetzlichen Informationspflichten unbedingt beachten sollten.

OLG Nürnberg: Hinweis auf begrenzte Verfügbarkeit kein Eingeständnis mangelnder Bevorratung
Dass bestimmte Angebote besonders in Anspruch genommen werden und sich vorhandene Bestände daher schnell erschöpfen können, ist eine normale Folge des Wettbewerbs. Unzulässig und wettbewerbswidrig hingegen sind Lockangebote ohne angemessene Bevorratung, wenn ein entsprechender aufklärerischer Hinweis über die Mindermenge fehlt. In einem Grenzfall hatte nun das OLG Nürnberg zu entscheiden und musste die Werbeaussage eines Discounters einordnen, Angebote seien nicht in allen Filialen erhältlich und könnten schnell ausverkauft sein.

Dass bestimmte Angebote besonders in Anspruch genommen werden und sich vorhandene Bestände daher schnell erschöpfen können, ist eine normale Folge des Wettbewerbs. Unzulässig und wettbewerbswidrig hingegen sind Lockangebote ohne angemessene Bevorratung, wenn ein entsprechender aufklärerischer Hinweis über die Mindermenge fehlt. In einem Grenzfall hatte nun das OLG Nürnberg zu entscheiden und musste die Werbeaussage eines Discounters einordnen, Angebote seien nicht in allen Filialen erhältlich und könnten schnell ausverkauft sein.

OLG Nürnberg: Keine Korrektur unwahrer Blickfangwerbung durch aufklärende Fußnote
Für Werbung im E-Commerce gilt seit jeher: je prägnanter, desto besser. Denn was auffällt, wird gesehen und bleibt im Kopf. Beliebt ist daher das Konzept der Blickfangwerbung, also kurzer, einprägsamer Elemente, die erst über Fußnoten oder Sternchen konkretisiert oder erläutert werden. Dass sich blickfangmäßig herausgestellte Werbung aber dennoch an den Grundsätzen des Irreführungsverbots messen lassen muss und nicht unwahr sein, stellte jüngst das OLG Nürnberg klar. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Für Werbung im E-Commerce gilt seit jeher: je prägnanter, desto besser. Denn was auffällt, wird gesehen und bleibt im Kopf. Beliebt ist daher das Konzept der Blickfangwerbung, also kurzer, einprägsamer Elemente, die erst über Fußnoten oder Sternchen konkretisiert oder erläutert werden. Dass sich blickfangmäßig herausgestellte Werbung aber dennoch an den Grundsätzen des Irreführungsverbots messen lassen muss und nicht unwahr sein, stellte jüngst das OLG Nürnberg klar. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Unlauterkeit von Lockangeboten: Was Händler beachten müssen
Lockangebote sind ein beliebtes Mittel von Händlern, Kunden in das eigene Ladengeschäft oder den Webshop zu locken. Dies gilt nicht nur im stationären Lebensmittelhandel, sondern auch für den Online-Handel, und auch bei anderen Waren als Lebensmitteln. Aus Sicht des Lauterkeitsrechts gibt es aber Einiges zu beachten, wenn besonders attraktive Angebote nur in geringer Menge für Kunden verfügbar sind. Wir erläutern in diesem Beitrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnbergs.

Lockangebote sind ein beliebtes Mittel von Händlern, Kunden in das eigene Ladengeschäft oder den Webshop zu locken. Dies gilt nicht nur im stationären Lebensmittelhandel, sondern auch für den Online-Handel, und auch bei anderen Waren als Lebensmitteln. Aus Sicht des Lauterkeitsrechts gibt es aber Einiges zu beachten, wenn besonders attraktive Angebote nur in geringer Menge für Kunden verfügbar sind. Wir erläutern in diesem Beitrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Nürnbergs.

LG Berlin: Irreführende Bezeichnung von Traubensaft als "alkoholfreier Wein"
Winzer sind heutzutage vor allem für ihre Weine bekannt. In vielen Supermarktregalen oder im Online-Getränkehandel finden sich jedoch oftmals auch andere ihrer Produkte, besonders alkoholfreie Weine und Traubensäfte. Bei der Gestaltung der verschiedenen Produkte ist jedoch Vorsicht geboten, um eine genau Unterscheidung zu gewährleisten. Das LG Berlin beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem die äußerliche Unterscheidung eines alkoholfreien Weines und eines Traubensaftes und die damit zusammenhängende Irreführung von Verbrauchern in Frage stand. Lesen Sie mehr hierzu im heutigen Beitrag!

Winzer sind heutzutage vor allem für ihre Weine bekannt. In vielen Supermarktregalen oder im Online-Getränkehandel finden sich jedoch oftmals auch andere ihrer Produkte, besonders alkoholfreie Weine und Traubensäfte. Bei der Gestaltung der verschiedenen Produkte ist jedoch Vorsicht geboten, um eine genau Unterscheidung zu gewährleisten. Das LG Berlin beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem die äußerliche Unterscheidung eines alkoholfreien Weines und eines Traubensaftes und die damit zusammenhängende Irreführung von Verbrauchern in Frage stand. Lesen Sie mehr hierzu im heutigen Beitrag!

Muss "Himalaya-Salz" aus dem Himalaya kommen?
Wenn Hersteller oder Händler mit einer besonderen geographischen Herkunft ihrer Produkte werben, müssen sie das Risiko von Abmahnungen wegen irreführender Werbung im Blick behalten. Der Name eines Produkts, die Produktbeschreibung und die Werbung für das Produkt dürfen die Kunden nicht in die Irre führen. Gemäß einer Entscheidung des OLG Köln zu „Himalaya-Salz“ kann eine Werbung aber sogar dann irreführend sein, wenn Angaben zur Herkunft gemacht werden. Wir beleuchten die Entscheidung des Gerichts und ihre Auswirkungen.

Wenn Hersteller oder Händler mit einer besonderen geographischen Herkunft ihrer Produkte werben, müssen sie das Risiko von Abmahnungen wegen irreführender Werbung im Blick behalten. Der Name eines Produkts, die Produktbeschreibung und die Werbung für das Produkt dürfen die Kunden nicht in die Irre führen. Gemäß einer Entscheidung des OLG Köln zu „Himalaya-Salz“ kann eine Werbung aber sogar dann irreführend sein, wenn Angaben zur Herkunft gemacht werden. Wir beleuchten die Entscheidung des Gerichts und ihre Auswirkungen.

OLG München: Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten
Aktionsangebote sind im Online-Handel ein beliebtes Mittel, um die Attraktivität der eigenen Produkte durch die Vermittlung eines besonderen (Preis-)Vorteils zu steigern. Soweit ein solches Angebot allerdings nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nur für bestimmte Waren gilt, ist der Händler verpflichtet auf diesen Umstand hinzuweisen. Diese Auffassung hat das OLG München in seiner aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil v. 19.05.2022, Az. 6 U 4971/21) und sich damit der Auffassung des LG Ingolstadt angeschlossen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG München in unserem Beitrag.

Aktionsangebote sind im Online-Handel ein beliebtes Mittel, um die Attraktivität der eigenen Produkte durch die Vermittlung eines besonderen (Preis-)Vorteils zu steigern. Soweit ein solches Angebot allerdings nur unter bestimmten Bedingungen bzw. nur für bestimmte Waren gilt, ist der Händler verpflichtet auf diesen Umstand hinzuweisen. Diese Auffassung hat das OLG München in seiner aktuellen Entscheidung bestätigt (Urteil v. 19.05.2022, Az. 6 U 4971/21) und sich damit der Auffassung des LG Ingolstadt angeschlossen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG München in unserem Beitrag.

UWG-Verstoß durch falsche Grundpreisangabe – Gesetzesänderung beachten!
Für eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit von Preisen enthält das Gesetz vor allem im Zusammenhang mit der Werbung und dem Verkauf von Lebensmitteln, Textilien und Kosmetika Regelungen zur Angabe von Grundpreisen. Auf welche Details es für Händler und Werbetreibende bei der Angabe von Grundpreisen ankommt und welche Folgen es haben kann, wenn diese Angabe nicht vorschriftsmäßig erfolgt, erläutern wir in diesem Beitrag anhand einer Entscheidung des LG Essen.

Für eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit von Preisen enthält das Gesetz vor allem im Zusammenhang mit der Werbung und dem Verkauf von Lebensmitteln, Textilien und Kosmetika Regelungen zur Angabe von Grundpreisen. Auf welche Details es für Händler und Werbetreibende bei der Angabe von Grundpreisen ankommt und welche Folgen es haben kann, wenn diese Angabe nicht vorschriftsmäßig erfolgt, erläutern wir in diesem Beitrag anhand einer Entscheidung des LG Essen.

Irreführung beim Verkauf von elektrischen Zahnbürsten: Ultraschall-Zahnbürsten vs. Schallzahnbürsten
Online-Plattformen wie eBay sind voll mit Schnäppchen und günstigen Angeboten, die auf den ersten Blick oft zu gut um wahr zu sein erscheinen. Besonders Produktbezeichnungen zielen darauf ab, Kunden anzulocken und sind demnach teilweise ungenau, übertrieben oder irreführend. Im heutigen Beitrag beleuchten wir einen aktuellen Abmahnvorfall der eine elektrische Zahnbürste zum Gegenstand hat und wieder einmal beweist, wie schnell Online-Händler im Bereich der irreführenden Werbung agieren.

Online-Plattformen wie eBay sind voll mit Schnäppchen und günstigen Angeboten, die auf den ersten Blick oft zu gut um wahr zu sein erscheinen. Besonders Produktbezeichnungen zielen darauf ab, Kunden anzulocken und sind demnach teilweise ungenau, übertrieben oder irreführend. Im heutigen Beitrag beleuchten wir einen aktuellen Abmahnvorfall der eine elektrische Zahnbürste zum Gegenstand hat und wieder einmal beweist, wie schnell Online-Händler im Bereich der irreführenden Werbung agieren.

Werbung mit „Plastikfrei“ bei Produkten mit Polyethylen unzulässig
Verbraucher legen zunehmend Wert auf umweltbewusste Produktkonzeptionen und richten ihre Kaufkraft auf bestmöglich abbaubare Ware. Wegen ihres geringen Kontaminierungspotenzials sind besonders Bedarfsgegenstände ohne Plastik gefragt. Der Werbung mit „plastikfrei“ kommt daher ein hoher Absatzförderungswert zu. Dass ein Produkt aus oder mit Polyethylen nicht plastikfrei sein kann und in der Folge so nicht beworben werden darf, zeigt eine aktuelle Abmahnung.

Verbraucher legen zunehmend Wert auf umweltbewusste Produktkonzeptionen und richten ihre Kaufkraft auf bestmöglich abbaubare Ware. Wegen ihres geringen Kontaminierungspotenzials sind besonders Bedarfsgegenstände ohne Plastik gefragt. Der Werbung mit „plastikfrei“ kommt daher ein hoher Absatzförderungswert zu. Dass ein Produkt aus oder mit Polyethylen nicht plastikfrei sein kann und in der Folge so nicht beworben werden darf, zeigt eine aktuelle Abmahnung.

OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als Manufaktur ohne überwiegenden Handarbeitsanteil ist irreführend
Die Werbung mit Tradition und Handwerk suggeriert potenziellen Kunden eine besondere Wertigkeit und Qualität von Produkten. Wie die Bezeichnung einer Produktion als „Manufaktur“ ohne überwiegende handarbeitliche Fertigung wettbewerbsrechtlich zu bewerten ist, entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M..

Die Werbung mit Tradition und Handwerk suggeriert potenziellen Kunden eine besondere Wertigkeit und Qualität von Produkten. Wie die Bezeichnung einer Produktion als „Manufaktur“ ohne überwiegende handarbeitliche Fertigung wettbewerbsrechtlich zu bewerten ist, entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M..

LG Ingolstadt: Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten
Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden. In seinem Urteil vom 07.07.2021 (Az.: 1 HKO 31/21) hat das LG Ingolstadt entschieden, dass das Verschweigen von Angebotseinschränkungen irreführend ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

LG Amberg: Alleinstellungswerbung mit „Wir sind die Besten“ bei Doppelplatzierung unzulässig
Die Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal verspricht das Innehaben einer Spitzenposition und soll dem Werbenden dazu dienen, sich von übrigen Mitbewerbern abzuheben. In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht ist zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung, dass die Spitzenstellung tatsächlich und ausschließlich zugunsten des Werbenden besteht. Daran fehlt es nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 26.04.2021 (Az.: 41 HK O 1036/20) bzgl. der Werbeaussage „Wir sind die Besten“, wenn sich der Werbende den erzielten Rang mit einem Mitbewerber teilen muss. Lesen Sie mehr zum Urteil.

Die Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal verspricht das Innehaben einer Spitzenposition und soll dem Werbenden dazu dienen, sich von übrigen Mitbewerbern abzuheben. In lauterkeitsrechtlicher Hinsicht ist zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung, dass die Spitzenstellung tatsächlich und ausschließlich zugunsten des Werbenden besteht. Daran fehlt es nach einem aktuellen Urteil des LG Amberg vom 26.04.2021 (Az.: 41 HK O 1036/20) bzgl. der Werbeaussage „Wir sind die Besten“, wenn sich der Werbende den erzielten Rang mit einem Mitbewerber teilen muss. Lesen Sie mehr zum Urteil.
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