LG München: Werbung mit „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“ für Desinfektionsmittel irreführend
Seitdem Viren unser tägliches Leben mitbestimmen, häufen sich konsequenterweise die rechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Desinfektionsmittel. Diesmal ging es um die Werbeaussage „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“. Das LG München (Urteil vom 07.09.2020; Az. 4 HK O 9484/20) hat dieser Werbung nun einen Riegel vorgeschoben - es handele sich um eine gesundheitsbezogene Wirkungsaussage ohne die erforderliche wissenschaftliche Absicherung.....