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Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Herstellergarantie

16.11.2021, 15:40 Uhr | Lesezeit: 6 min
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Herstellergarantie

Die Werbung mit einer Herstellergarantie ist rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt einen aktuellen Leitfaden inkl. rechtssicherer Muster zur Verfügung.

I. Pflicht zur Information über bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen

Nach § 312d Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB ist ein Händler verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen einer Garantie und deren Bedingungen zu unterrichten.

Es steht damit juristisch betrachtet nicht im Belieben des Händlers, ob er eine bestehende Garantie erwähnen (und damit bewerben) möchte oder nicht. Vielmehr wird er vom Gesetz dazu verpflichtet.

II. Allgemeine Voraussetzungen für eine rechtssichere Garantiewerbung

Wer eine Garantiewerbung betreibt, indem er etwa für seine Waren mit dem Begriff „Garantie“ wirbt, muss den Verbraucher informieren über

  • den Inhalt der Garantie und
  • alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind.

Der Pflichtkatalog der wesentlichen Angaben ("Pflichtinformationen") ist hier einsehbar.

III. Bestätigungspflicht auf dauerhaftem Datenträger

Dem Verbraucher muss die Garantieerklärung spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware (auf die sich die Garantie erstreckt) auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. einer übermittelten Email-Nachricht) zur Verfügung gestellt werden.

Unabhängig davon, ob der Verbraucher danach verlangt.

Die bloße Online-Darstellung der Garantieerklärung auf einer Webseite ist nicht ausreichend.

Dies bedeutet, dass Händler gehalten sind, dem Verbraucher die jeweils für die gekaufte Ware einschlägige Garantieerklärung von sich aus mindestens in Textform (z.B. per Email) zur Verfügung zu stellen.

Dies muss nicht vor Kaufabschluss bzw. Bestellung erfolgen, sondern bis spätestens zur Lieferung der betroffenen Ware und kann z.B. in einer Bestell- oder Auftragsbesätigungsemail erfüllt werden.

III. Muster: Werbung mit einer Herstellergarantie

Bei der Herstellergarantie verspricht der Hersteller der Ware für diese eine Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantie.

Rechtlich besteht in einem solchen Fall ein Garantievertrag zwischen dem Käufer und dem Hersteller der Ware, und zwar parallel zu den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers gegenüber dem Händler. Der Hersteller gibt hier die Garantiebedingungen vor.

1. Handlungsanleitung

Sie können die Garantiebedingungen des Herstellers

  • auf einer gesonderten Seite ablegen. In diesem Fall müssen Sie auf diese gesonderte Seite verlinken, wenn Sie mit einer Garantie werben. Wichtig: Sie müssen bei jeder werblichen Erwähnung der Garantie auf die gesonderte Seite mit den Garantiebedingungen verlinken!
  • auf der jeweiligen Seite einbinden, auf der mit der Garantie geworben wird. Dies kann z.B. durch einen Sternchenhinweis (*) erfolgen, der jeweils direkt hinter dem Wort „Garantie“ zum Einsatz kommt und möglichst in unmittelbarer räumlicher Nähe des Worts „Garantie“, jedenfalls noch auf derselben Angebotsseite aufgelöst wird.

2. Muster für Herstellergarantie mit beispielhaften Garantiebedingungen des Herstellers

Nachstehend erhalten Sie ein Beispiel, wie Garantiebedingungen des Herstellers aussehen könnten (denn dieser gibt ja die konkreten Garantiebedingungen bei einer Herstellergarantie im Einzelfall vor).

Empfehlung: Sie sollten vor der Verwendung der Garantiebedingungen prüfen, ob die von Ihnen beworbenen Garantiebedingungen des Herstellers im einen oder anderen Punkt von nachstehendem Muster abweichen (Beispiel: Stimmt der Anknüpfungspunkt zum Beginn der Garantielaufzeit mit demjenigen des Garantiegebers überein, etc.) und *die Garantiebedingungen sodann entsprechend anpassen.

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3. Muster für Herstellergarantie mit konkreten Garantiebedingungen des Herstellers

Nachfolgend stellt die IT-Recht Kanzlei ein Muster für die Bewerbung einer Herstellergarantie mit Bezugnahme auf die konkreten Garantiebedingungen des Herstellers zur Verfügung:

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4. Achtung: Wichtiger Hinweis für den Einsatz dieses Musters bei eBay.de

Aufgrund der Vorgaben eBays in Bezug auf das Verbot des Vorhaltens bestimmter Kontaktinformationen in der Artikelbeschreibung, passen Sie das vorstehende Muster bitte wie folgt an:

Bitte nennen Sie oben unter dem Punkt „Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:“ weder eine Email-Adresse, eine Telefonnummer noch eine Faxnummer, sondern ausschließlich die vollständige Anschrift des Garantiegebers.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
khaleddesigner

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