News vom 07.01.2010, 08:33 Uhr
Mit Beschluss vom 19.11.2009 (Az.: 16 O 479/09) hat das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung untersagt, das DEKRA-Logo im Zusammenhang mit dem Hinweis, von der DEKRA zertifizierter Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet zu sein, zu vergeben und Werbeschreiben zu versenden, mit denen die Zertifizierung und auf deren Erlangung gerichtete Fortbildungsveranstaltungen beworben werden. Das Gericht hat dem Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin in vollem Umfang stattgegeben. Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung rechtskräftig ist. » Weiterlesen