Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts
Das Landgericht Dresden untersagte kürzlich einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) damit zu werben, dass er die Zulassung für sämtliche Landgerichte und Oberlandesgerichte besäße. Auch dürfe er nicht mit dem Hinweis "XXX Rechtsanwälte" werben, ohne auf dem Briefkopf mindestens einen weiteren Anwalt zu benennen.
Der Streitwert wurde auf 6.000 EUR festgesetzt.
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