LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar

LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar
19.08.2011 | Lesezeit: 1 min

Das Landgericht Dortmund hat einer Anwaltskanzlei im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt zu werben, ohne dabei auf der Internetpräsenz die Daten der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, insbesondere Name und Anschrift, bekanntzugeben (Beschluss vom 08.08.2011, Az. 10 O 111/11).

Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© WoGi - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar
(08.03.2010, 08:13 Uhr)
LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar
RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor
(07.01.2010, 08:33 Uhr)
RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor
Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts
(07.12.2009, 16:18 Uhr)
Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts
„Erster Fachanwalt  für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
(29.06.2009, 10:29 Uhr)
„Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“
(13.02.2009, 16:17 Uhr)
LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“
LG Frankenthal: Untersagt Rechtsanwalt irreführende Werbung
(17.06.2008, 08:34 Uhr)
LG Frankenthal: Untersagt Rechtsanwalt irreführende Werbung
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei