Sonstiges
Der alte Müll und das Meer: Auch bei Recycling-Produkten kann die Herkunftsangabe entscheidend sein
Umweltschutz ist ein wichtiges Thema – und erfreut sich derzeit auch einer gewissen Beliebtheit beim Verbraucher. Da ist es aus werbewirtschaftlicher Sicht natürlich naheliegend, auch mit eher banalen Alltagsgegenständen das gute Gewissen des Verbrauchers zu stimulieren. Das kann aus Sicht des Lauterkeitsrechts allerdings auch gehörig schiefgehen, wie ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart (Urt. v. 25.10.2018, Az. 2 U 48/18) zeigt: Ein Anbieter von Spülmitteln hatte in einem Werbevideo behauptet, seine Spülmittelflaschen bestünden zu fünfzig Prozent aus Plastikabfällen, die aus dem Meer angespült worden waren – nur leider konnte er dies nicht nachhaltig belegen.
Umweltschutz ist ein wichtiges Thema – und erfreut sich derzeit auch einer gewissen Beliebtheit beim Verbraucher. Da ist es aus werbewirtschaftlicher Sicht natürlich naheliegend, auch mit eher banalen Alltagsgegenständen das gute Gewissen des Verbrauchers zu stimulieren. Das kann aus Sicht des Lauterkeitsrechts allerdings auch gehörig schiefgehen, wie ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart (Urt. v. 25.10.2018, Az. 2 U 48/18) zeigt: Ein Anbieter von Spülmitteln hatte in einem Werbevideo behauptet, seine Spülmittelflaschen bestünden zu fünfzig Prozent aus Plastikabfällen, die aus dem Meer angespült worden waren – nur leider konnte er dies nicht nachhaltig belegen.
LG München II: Fehlende Information über einschlägigen Verhaltenskodex ist abmahnbar
Das LG München II hat im Beschlusswege (Beschluss vom 24.08.2018, Az.: 2 HK O 3181/18) entschieden, dass eine nicht funktionierende Verlinkung zu den Bedingungen eines Verhaltenskodex, dem ein Händler sich unterworfen hat, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.
Das LG München II hat im Beschlusswege (Beschluss vom 24.08.2018, Az.: 2 HK O 3181/18) entschieden, dass eine nicht funktionierende Verlinkung zu den Bedingungen eines Verhaltenskodex, dem ein Händler sich unterworfen hat, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.
LG Osnabrück: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten ist unzulässig!
Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.
Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.
Eine für alle! BGH: Eine einzige Werbe-Einwilligung kann für mehrere Werbekanäle gelten
In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH (Urteil v. 01.02.2018; Az.: III ZR 196/17) den Grundsatz aufgestellt, dass nicht zwingend für jeden Werbekanal gesondert eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss, sondern eine einzige Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken genügen kann.
In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH (Urteil v. 01.02.2018; Az.: III ZR 196/17) den Grundsatz aufgestellt, dass nicht zwingend für jeden Werbekanal gesondert eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss, sondern eine einzige Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken genügen kann.
Entweder oder: Die Werbung mit einem Sachverständigen-Gutachten und weiteren Dienstleistungen
Sachverstand ist gefragt. Und nicht weniger gefragt ist der Begriff des Sachverständigen in der Werbung, weil es für geprüfte und bestätigte Qualität steht. Aber Vorsicht: Die Verwendung des Begriffes des Sachverständigen ist rechtlich nur in engen Grenzen möglich. Der Grat zur Irreführung ist hier sehr schmal – vor allem wenn um die Trennung von Sachverständigentätigkeit und sonstigem angebotenen Gewerbe geht. Und auch für den gemeinen Onlineshop kann dies von Relevanz sein: Und zwar etwa dann, wenn Reparaturdienstleistungen angeboten werden und zusätzlich mit einer Gutachtenerstellung oä. geworben wird. Hier droht akute Abmahngefahr.
Sachverstand ist gefragt. Und nicht weniger gefragt ist der Begriff des Sachverständigen in der Werbung, weil es für geprüfte und bestätigte Qualität steht. Aber Vorsicht: Die Verwendung des Begriffes des Sachverständigen ist rechtlich nur in engen Grenzen möglich. Der Grat zur Irreführung ist hier sehr schmal – vor allem wenn um die Trennung von Sachverständigentätigkeit und sonstigem angebotenen Gewerbe geht. Und auch für den gemeinen Onlineshop kann dies von Relevanz sein: Und zwar etwa dann, wenn Reparaturdienstleistungen angeboten werden und zusätzlich mit einer Gutachtenerstellung oä. geworben wird. Hier droht akute Abmahngefahr.
Osteopathisches Angebot von Physiotherapeuten: nur mit Heilpraktikererlaubnis!
Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz entschieden, dass Physiotherapeuten nur mit Heilpraktikererlaubnis osteopathisch tätig werden dürfen.
Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz entschieden, dass Physiotherapeuten nur mit Heilpraktikererlaubnis osteopathisch tätig werden dürfen.
Wann darf man sich als "Sachverständiger" bezeichnen?
Wer eine besondere Fachkunde in seinem Fachbereich besitzt, wirbt gerne mit dieser. Viele Berufsträger sind jedoch nur Experten in einem Teilgebiet ihres Metiers – schließlich kann nicht jeder Spezialist in jedem Teilgebiet sein. Doch wer darf sich dann als Sachverständiger bezeichnen? Mit dieser Frage hatte sich das Bonner Landgericht (Urteil vom 12.06.2015, Az. 16 O 38/14) auseinanderzusetzen.
Wer eine besondere Fachkunde in seinem Fachbereich besitzt, wirbt gerne mit dieser. Viele Berufsträger sind jedoch nur Experten in einem Teilgebiet ihres Metiers – schließlich kann nicht jeder Spezialist in jedem Teilgebiet sein. Doch wer darf sich dann als Sachverständiger bezeichnen? Mit dieser Frage hatte sich das Bonner Landgericht (Urteil vom 12.06.2015, Az. 16 O 38/14) auseinanderzusetzen.
Werbung mittels Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft
Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind. Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).
Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind. Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).
Unzulässige Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "Olympischen Preisen"
Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen "Olympia-Rabatt" und "Olympische Preise" ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) gesehen.
Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen "Olympia-Rabatt" und "Olympische Preise" ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) gesehen.
BGH entscheidet Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung
Der BGH hat kürzlich in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss.
Der BGH hat kürzlich in fünf Verfahren über die Frage entschieden, wie eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung gestaltet sein muss.
BGH zur Irreführung: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).
Ambush Marketing: „Anlehnende“ Werbung mit UEFA-Tickets verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Ambush marketing kann illegal sein – zumindest dann, wenn man es so anstellt wie ein Sportartikelhersteller mit seiner Werbeaktion zum Champions League-Finale 2012. Er lobte als Preis für ein Gewinnspiel VIP-Tickets für das Finalspiel aus, konnte zu diesem Zeitpunkt jedoch weder die Karten noch geschäftliche Beziehungen zum Markeninhaber UEFA vorweisen (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 19.01.2012, Az. 35 O 95/11 KfH).
Ambush marketing kann illegal sein – zumindest dann, wenn man es so anstellt wie ein Sportartikelhersteller mit seiner Werbeaktion zum Champions League-Finale 2012. Er lobte als Preis für ein Gewinnspiel VIP-Tickets für das Finalspiel aus, konnte zu diesem Zeitpunkt jedoch weder die Karten noch geschäftliche Beziehungen zum Markeninhaber UEFA vorweisen (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 19.01.2012, Az. 35 O 95/11 KfH).
„Institut für ..." Wahl der Vereinsbezeichnung darf nicht zur Täuschung über akademische Trägerschaft führen
Nicht jeder Verein, der halbwegs wissenschaftliche Zwecke verfolgt, darf sich deshalb auch direkt mit der Bezeichnung „Institut“ schmücken. Das musste erst kürzlich ein in Berlin gegründeter Verein erkennen, der sich selbst als „Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V.“ im Vereinsregister eintragen lassen wollte. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist der Verein unter dieser Bezeichnung nicht eintragungsfähig, da sich eine Verwechslung mit Instituten der Berliner Universitäten geradezu aufdrängt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011, Az. 25 W 23/11).
Nicht jeder Verein, der halbwegs wissenschaftliche Zwecke verfolgt, darf sich deshalb auch direkt mit der Bezeichnung „Institut“ schmücken. Das musste erst kürzlich ein in Berlin gegründeter Verein erkennen, der sich selbst als „Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V.“ im Vereinsregister eintragen lassen wollte. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist der Verein unter dieser Bezeichnung nicht eintragungsfähig, da sich eine Verwechslung mit Instituten der Berliner Universitäten geradezu aufdrängt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011, Az. 25 W 23/11).
Kombination aus kostenlosem Online-Game und teuren Upgrades kann sittenwidrig sein: Schutz für minderjährige Gladiatoren
Eine ganz besondere Konstellation bei Online-Rollenspielen war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken: Durch die geschickte Kombination eines kostenlosen Rollenspieles mit kostenpflichtigen virtuellen Features, die per Telefon bestellbar sind, wurden offensichtlich mehrfach von Minderjährigen horrende Telefonrechnungen verursacht. Dieses Konzept wurde von den Saarbrücker Richtern nun für sittenwidrig erklärt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2011, Az. 10 S 60/10).
Eine ganz besondere Konstellation bei Online-Rollenspielen war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken: Durch die geschickte Kombination eines kostenlosen Rollenspieles mit kostenpflichtigen virtuellen Features, die per Telefon bestellbar sind, wurden offensichtlich mehrfach von Minderjährigen horrende Telefonrechnungen verursacht. Dieses Konzept wurde von den Saarbrücker Richtern nun für sittenwidrig erklärt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2011, Az. 10 S 60/10).
LG Berlin: Interstitials in Browsergames können wettbewerbswidrig sein
Das LG Berlin hat entschieden (Urteil vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10), dass Werbeeinblendungen zwischen Webseiten, die vor dem Aufbau der eigentlich gewünschten Seite erscheint (sog. Interstitials) in kostenlosen Browsergames wettbewerbswidrig sein können, wenn der Nutzer hierdurch in unzumutbarer Weise belästigt wird oder aber die Werbung nicht eindeutig als solche zu erkennen ist.
Das LG Berlin hat entschieden (Urteil vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10), dass Werbeeinblendungen zwischen Webseiten, die vor dem Aufbau der eigentlich gewünschten Seite erscheint (sog. Interstitials) in kostenlosen Browsergames wettbewerbswidrig sein können, wenn der Nutzer hierdurch in unzumutbarer Weise belästigt wird oder aber die Werbung nicht eindeutig als solche zu erkennen ist.
Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik
Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.
Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.
Wo „Number 1 Hits“ draufsteht, müssen auch Originalhits drin sein
Mit Urteil vom 26. Oktober 2010 hat das Oberlandesgericht Nürnberg einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen einen großen Lebensmittel-Discounter aus Nordbayern stattgegeben. Danach wurde der Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, weiterhin eine CD-Box mit „100 Number 1 Hits“ zu vertreiben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht allein um Aufnahmen der ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern auch um sog. „Re-Recordings“ und Liveaufnahmen.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2010 hat das Oberlandesgericht Nürnberg einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen einen großen Lebensmittel-Discounter aus Nordbayern stattgegeben. Danach wurde der Beklagten unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, weiterhin eine CD-Box mit „100 Number 1 Hits“ zu vertreiben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht allein um Aufnahmen der ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern auch um sog. „Re-Recordings“ und Liveaufnahmen.
LG Bochum zur Werbung mit Kauf auf Rechnung: Wer A sagt, muss auch B sagen...
Das LG Bochum sah die Werbung "Kauf auf Rechnung" als wettbewerbswidrig an, wenn tatsächlich im Rahmen des Bestellvorgangs nicht die Möglichkeit besteht, im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung einen "Kauf auf Rechnung" auszuwählen (Beschluss vom 07.05.2010, Az. I-13 O 64/10). Streitwert = 15.000 Euro
Das LG Bochum sah die Werbung "Kauf auf Rechnung" als wettbewerbswidrig an, wenn tatsächlich im Rahmen des Bestellvorgangs nicht die Möglichkeit besteht, im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung einen "Kauf auf Rechnung" auszuwählen (Beschluss vom 07.05.2010, Az. I-13 O 64/10). Streitwert = 15.000 Euro
Unlauterer Wettbewerb mit der Werbung für "Ökostrom"
Ist der Hinweis eines Stromversorgers, dass der Kunde eine "sichere Versorgung mit Ökostrom" und "zu 100 % umweltfreundlichen Strom" beziehe, in jedem Falle irreführend? Zumindest nicht nach Ansicht des OLG Karlsruhe.
Ist der Hinweis eines Stromversorgers, dass der Kunde eine "sichere Versorgung mit Ökostrom" und "zu 100 % umweltfreundlichen Strom" beziehe, in jedem Falle irreführend? Zumindest nicht nach Ansicht des OLG Karlsruhe.
Verurteilung wegen Internet-Werbung für Al-Qaeda rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Celle hat den Angeklagten, einen 38jährigen in Deutschland lebenden Iraker, wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach der Überzeugung des Gerichts verbreitete der Angeklagte in den Jahren 2005 und 2006 über das Internet in einem islamistisch ausgerichteten, für jedermann zugänglichen Chatroom auf verschiedene Weise Reden der Rädelsführer von Al Qaeda sowie von Al Qaeda im Zweistromland.
Das Oberlandesgericht Celle hat den Angeklagten, einen 38jährigen in Deutschland lebenden Iraker, wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach der Überzeugung des Gerichts verbreitete der Angeklagte in den Jahren 2005 und 2006 über das Internet in einem islamistisch ausgerichteten, für jedermann zugänglichen Chatroom auf verschiedene Weise Reden der Rädelsführer von Al Qaeda sowie von Al Qaeda im Zweistromland.
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