OLG Köln: Irreführende Werbung mit Begriff „Test“ bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
Der Verbraucher erwartet bei einem Warentest eine neutrale, objektive und sachkundige Untersuchung. Bei der Notenvergabe geht er von absoluten Noten aus, die dem individuellen Testergebnis nach den objektiven Untersuchungsvorgaben entsprechen. Darüber, ob ein algorithmusbasierter Produktvergleich als „Test“ beworben werden darf, entschied mit Urteil vom Urteil vom 30.10.2020 (Az.: 6 U 136/19) jüngst das OLG Köln.