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Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org

02.03.2020, 17:07 Uhr | Lesezeit: 4 min
Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen von vergleich.org

Die Plattform vergleich.org ist zu den resonanzkräftigsten Produktbewertungsstellen in Deutschland avanciert und bietet Herstellern und Händlern für erfolgreiche Produkttests lukrative Werbemöglichkeiten. Großer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Sinne die von der Plattform ausgestellten Test- oder Vergleichssiegel. Deren Darstellung allein genügt allerdings nicht, um die rechtlichen Informationserfordernisse für die Werbung mit Testergebnissen zu erfüllen. Im nachfolgenden Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei auf, wie die rechtskonforme Werbung mit Ergebnissen von vergleich.org gelingt.

I. Das Vergleich.org – Testsiegel

Die Bewertungsplattform „vergleich.org“ zeichnet sich nach eigener Aussage für unabhängige, objektive und vielschichtige Produktvergleiche aus, welche Verbrauchern vollinformierte qualitäts- und eigenschaftsbezogene Kaufentscheidungen erleichtern soll. Hierfür greift vergleich.org auf Ergebnisse verschiedener Quellen, etwa Tests der Stiftung Warentest und Amazon-Produktbewertungen zurück, um eine eigene vergleichende Produktbewertung zu erstellen und eine konkrete Test- oder Vergleichsnote zu vergeben.

Hersteller und Händler eines positiv getesteten Produktes erhalten von vergleich.org ein Zertifikat als Graphik, das Sie sodann in der Werbung verwenden können.

Dieses Zertifikat sieht etwa so aus:

vergleich.orgmusterbild

II. Informationspflichten bei Nutzung des Testsiegels

Problematisch ist, dass die Darstellung eines Testsiegels von vergleich.org Gefahr läuft, mangels vollständiger Informationen über die Umstände und Gegebenenheiten des Tests eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a UWG zu begründen.

Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung wird die Werbung mit Testergebnissen, Prüfsiegeln und Zertifikaten nämlich an zusätzliche aufklärerische Anforderungen geknüpft.

Um nicht den Tatbestand einer durch Unterlassung begangenen irreführenden Werbung (§ 5a UWG) zu erfüllen, ist daher im Zusammenhang mit der Werbung mit einem Testergebnis grundsätzlich zumindest über Folgendes zu informieren:

  • die für den Test verantwortliche Organisation
  • den Zeitpunkt der Testveröffentlichung
  • die Fundstelle des Tests sowie die maßgeblichen Vergleichs- und Bewertungskriterien für die Testergebnisermittlung (BGH, Urteil v. 21.7.2016 - Az. I ZR 26/15)

Hinweis: detaillierte Informationen zu den von der Rechtsprechung aufgestellten Informationserfordernissen bei der Werbung mit Testergebnissen stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag bereit.

Innerhalb des von vergleich.org bereitgestellten Testsiegels wurde bisher zwar über das Testdatum und die Verantwortliche Organisation hinreichend aufgeklärt. Keine Hinweise erhielt der Verbraucher allerdings über die Fundstelle des konkreten Tests, die Zertifizierungskriterien und den Ergebnisermittlungsprozess.

In rechtlicher Hinsicht stellt sich für die Werbung mit einem positiven Testergebnis von vergleich.org die reine Darstellung des Siegels insofern als unzureichend dar.

1

III. Zusätzliche Informationsmaßnahmen: Link auf Bewertungskriterien und auf konkreten Test

Um das Informationsdefizit des Siegels auszugleichen, sind Werbende daher gehalten, zusätzliche Hinweise zum Testergebnis außerhalb des Siegels bereitzustellen.

Informiert werden sollte ergänzend über das grundlegende Prüfungsverfahren und über die Fundstelle mit den konkreten Testkriterien.

Nach der Rechtsprechung genügt für die notwendige Verbraucherinformation die Bereitstellung eines oder mehrerer Links, über welche die angesprochenen Verkehrskreise die zusätzlichen Hinweise einsehen können.

Für Testergebnisse von vergleich.org empfiehlt sich auf Basis dieser Voraussetzungen

  • einerseits die Anführung eines Links auf eine Beschreibung des Bewertungsverfahrens von vergleich.org
  • andererseits die Anführung eines Links auf die konkrete Testübersicht

Der neben dem Testsiegel erforderliche ergänzende Hinweise könnte also lauten:

Test durchgeführt von www.vergleich.org

Informationen zum Test- und Bewertungsverfahren: www.vergleich.org/wie-wir-arbeiten/
Fundstelle des konkreten Tests: www.vergleich.org/muster-test

Der Hinweis sollte aus Transparenzgründen im selben Sichtfeld wie die Siegelgraphik erscheinen. Die Links sollten klickbar sein.

IV. Update: Siegeländerung bei vergleich.org

Die Bewertungsplattform vergleich.org hat jüngst eine Anpassung der ausgestellten Testsiegel vorgenommen, in deren Zuge wesentliche Informationspflichten direkt über das Siegel erfüllt werden.

Neben einem Link auf den konkreten Produkttest wird im Siegel nunmehr auch der Link auf das Bewertungsverfahren der Plattform dargestellt.

Das neue Siegel sieht wie folgt aus:

Vergleich.org2

Händler, welche das neue Siegel verwenden, müssen die oben angezeigten zusätzlichen Informationen nicht mehr gesondert darstellen.

V. Fazit

Die Werbung mit einem Testergebnis der nach eigener Aussage unabhängigen Produkttestplattform vergleich.org stellt für viele Hersteller und Händler ein lukratives Mittel der Absatzförderung dar.

Für die rechtskonforme Testsiegelwerbung reichte die bloße Darstellung des von der Plattform ausgestellten Zertifikats als Graphik allerdings bislang nicht aus, weil es wesentliche Informationen über den Test vorenthält. Nunmehr hat vergleich.org. aber reagiert und das Testsiegel um die notwendigen Zusatzinformationen erweitert.

Händler, welche die neuen Siegel verwenden, müssen daher keine zusätzlichen Informationen bereitstellen.

Händler, die hingegen noch ältere Testsiegel verwenden, sollten im selben Sichtfeld wie die Graphik händisch zusätzliche erforderliche Informationen in Form

  • eines Links auf das Testprozedere von vergleich.org
  • eines Links auf die konkrete Vergleichsseite als Fundstelle

bereitstellen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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5 Kommentare

V
Vergleich.org Team 03.05.2020, 20:04 Uhr
Bitte bearbeiten Sie Ihre Siegel nicht selbst, ...
... sondern kontaktieren Sie uns unter lizenzmanagement@vergleich.org.
V
Vergleich.org Team 03.05.2020, 20:03 Uhr
Kontakt zu Vergleich.org
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nutzung der Siegel auf Amazon erlaubt.
Bitte kontaktieren Sie uns unter lizenzmanagement@vergleich.org, wenn Sie Ihr bestehendes Siegel in der Version inkl. Abrufdatum und weiteren Details erhalten möchten. Wir senden es Ihnen dann umgehend zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vergleich.org Team
G
G G 29.04.2020, 17:30 Uhr
Nutzung Siegel Amazon
Guten Tag, auch mich würde interessieren, in wie weit das Siegel auch bei Amazon verwendet werden darf.

Vielen Dank
A
Alex 16.03.2020, 22:26 Uhr
Amazoneinbindung
Sollte man das alte Siegel bei Amazon einbinden? Ich vermute, dass keine Links funktionieren?!
J
Jan 16.03.2020, 21:37 Uhr
Danke für den Hinweis insbesonder wegen der Altsiegel.
Darf man das Siegel bearbeiten und den Text analog von Vergleich.org in das "alte Siegel" einbauen?

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