Sonstiges

Auch bei Recycling-Produkten kann die Herkunftsangabe entscheidend sein

Umweltschutz ist ein wichtiges Thema – und erfreut sich derzeit auch einer gewissen Beliebtheit beim Verbraucher. Da ist es aus werbewirtschaftlicher Sicht natürlich naheliegend, auch mit eher banalen Alltagsgegenständen das gute Gewissen des Verbrauchers zu stimulieren.

5 min

LG München II: Fehlende Information über einschlägigen Verhaltenskodex ist abmahnbar

Das LG München II hat im Beschlusswege (Beschluss vom 24.08.2018, Az.: 2 HK O 3181/18) entschieden, dass eine nicht funktionierende Verlinkung zu den Bedingungen eines Verhaltenskodex, dem ein Händler sich unterworfen hat, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

3 min

LG Osnabrück: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten ist unzulässig!

Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.

3 min 1

Eine für alle! BGH: Eine einzige Werbe-Einwilligung kann für mehrere Werbekanäle gelten

In einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH (Urteil v. 01.02.2018; Az.: III ZR 196/17) den Grundsatz aufgestellt, dass nicht zwingend für jeden Werbekanal gesondert eine Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss, sondern eine einzige Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken genügen kann.

5 min

Entweder oder: Die Werbung mit einem Sachverständigen-Gutachten und weiteren Dienstleistungen

Sachverstand ist gefragt. Und nicht weniger gefragt ist der Begriff des Sachverständigen in der Werbung, weil es für geprüfte und bestätigte Qualität steht. Aber Vorsicht: Die Verwendung des Begriffes des Sachverständigen ist rechtlich nur in engen Grenzen möglich. Der Grat zur Irreführung ist hier sehr schmal – vor allem wenn um die Trennung von Sachverständigentätigkeit und sonstigem angebotenen Gewerbe geht. Und auch für den gemeinen Onlineshop kann dies von Relevanz sein: Und zwar etwa dann, wenn Reparaturdienstleistungen angeboten werden und zusätzlich mit einer Gutachtenerstellung oä. geworben wird. Hier droht akute Abmahngefahr.

5 min

Osteopathisches Angebot von Physiotherapeuten: nur mit Heilpraktikererlaubnis!

Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz entschieden, dass Physiotherapeuten nur mit Heilpraktikererlaubnis osteopathisch tätig werden dürfen.

3 min

Wann darf man sich als "Sachverständiger" bezeichnen?

Wer eine besondere Fachkunde in seinem Fachbereich besitzt, wirbt gerne mit dieser. Viele Berufsträger sind jedoch nur Experten in einem Teilgebiet ihres Metiers – schließlich kann nicht jeder Spezialist in jedem Teilgebiet sein. Doch wer darf sich dann als Sachverständiger bezeichnen? Mit dieser Frage hatte sich das Bonner Landgericht (Urteil vom 12.06.2015, Az. 16 O 38/14) auseinanderzusetzen.

3 min

Werbung mittels Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft

Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind. Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).

3 min

BGH zur Irreführung: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

2 min

„Institut für ..." Wahl der Vereinsbezeichnung darf nicht zur Täuschung über akademische Trägerschaft führen

Nicht jeder Verein, der halbwegs wissenschaftliche Zwecke verfolgt, darf sich deshalb auch direkt mit der Bezeichnung „Institut“ schmücken. Das musste erst kürzlich ein in Berlin gegründeter Verein erkennen, der sich selbst als „Deutsches Institut für Iranische Politik- und Wirtschaftswissenschaften e.V.“ im Vereinsregister eintragen lassen wollte. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist der Verein unter dieser Bezeichnung nicht eintragungsfähig, da sich eine Verwechslung mit Instituten der Berliner Universitäten geradezu aufdrängt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 26.10.2011, Az. 25 W 23/11).

4 min

Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik

Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.

2 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei