Änderungen im Widerrufsrecht für digitale Inhalte zum 28.05.2022
Zwar steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen über digitale Produkte grundsätzlich ebenfalls ein Widerrufsrecht zu. Anders als bei der Lieferung von Waren können Händler das Widerrufsrecht aber frühzeitig zum Erlöschen bringen. Die Anforderungen, die hierfür zu beachten sind, werden zum 28.05.2022 nun verschärft. Was Händler für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten fortan beachten müssen, zeigen wir inklusive Handlungsanleitung und Formulierungsbeispielen in diesem Beitrag.