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BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig

„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ – zulässige Meinung oder Schmähkritik? Der BGH entschied: Solche überzogenen Bewertungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Löschungsanspruch des eBay-Händlers wurde abgelehnt.

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