Nach welchen Kriterien sind IT-Versicherungsbedingungen zu beurteilen?
Die IT-Recht Kanzlei berät immer wieder IT Systemhäuser und IT-Berater, die ihre nicht unbeachtliche Haftung beschränken wollen, gleichzeitig aber keine Versicherung haben, auf die sie die Haftung begrenzen können. Auftraggeber sind aber gerne bei kleineren Unternehmen mit jedoch hoher Verantwortung im Projekt bereit, die Haftung zu begrenzen, wenn sie wissen, dass der Auftragnehmer eine kulante und das Projektrisiko abdeckende Versicherung abgeschlossen hat.