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Vertragsrecht

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Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen

Webdesigner tragen rechtliche Risiken – sowohl bei der Erbringung ihrer Leistungen als auch möglicherweise für den Betrieb der von ihnen gestalteten Websites. In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Haftungsrisiken auf und geben praktische Tipps, wie Webdesigner ihre Haftung begrenzen können.

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LG Frankfurt a. M.: Haftung für Hyperlinks

Der BGH hat entschieden, dass Webseitenbetreiber unter Umständen für verlinkte Inhalte haften. Danach haftet der Linksetzende für fremde Inhalte wie für eigene, wenn er sich die fremden Inhalte „zu Eigen macht“. Doch was bedeutet „zu Eigen machen“ konkret?

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Muster einer Geheimhaltungsvereinbarung

Im E-Commerce haben neue Geschäftsideen und Vertriebskonzepte einen hohen finanziellen Wert. Hier kann der Einsatz einer Geheimhaltungsvereinbarung (engl.: NDA = Non-Disclosure Agreement) vor absatzschädigenden Nachahmern schützen.

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Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Neue Voraussetzungen

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird künftig in einem eigenenGesetz geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist insoweit zwar noch nicht abgeschlossen. Aber Unternehmen sollten sich schon vor Inkrafttreten auf die Neuerungen einstellen.

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Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags

Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.

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Kundenschutzklauseln – wirksamer Schutz vor Kundenklau?

Kundenschutzklauseln sollen verhindern, dass Partner zu Konkurrenten werden. Ihre Wirksamkeit ist jedoch rechtlich eng begrenzt. Zu weit gefasste Klauseln sind oft unwirksam – mit der Folge, dass ein Kundenverlust nicht verhindert werden kann.

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