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Urheberrecht - Medien-, Arbeits- und Vertragsrecht

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FAQ: Urheberrechtliche Abmahnung - und was dann?

Eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten macht erst einmal Angst. Muss man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreiben? Was ist sonst noch zu beachten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen.

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Bilderklauabmahnung: Was jetzt?

Produktfotos sind entscheidend für den Erfolg – und wer in hochwertige Bilder investiert, möchte nicht, dass andere sie einfach nutzen. Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung wegen „Bilderklau“ erhält?

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OLG Hamm: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das OLG Hamm entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind.

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Kein Urheberrecht an KI-generierten Inhalten?

Künstliche Intelligenz (KI) oder Systeme maschinellen Lernens (ML) können auf Anforderung Texte, Bilder, Melodien u.v.m. erzeugen. Doch bestehen an solchen KI-generierten Inhalten eigentlich Urheberrechte, und wem stehen sie zu?

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Muster-Einwilligungserklärung: für Fotos von personalisierten Auftragsarbeiten

Möchten Händler Bildaufnahmen von Ergebnissen ihrer Auftragsarbeiten, die personenbezogene Kundeninformationen enthalten, werbewirksam auf ihren Internetpräsenzen darstellen, benötigen sie in rechtlicher Hinsicht die datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen. Wir stellen eine umfassende Muster-Erklärung mit Datenschutzhinweisen bereit.

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Ja, aber...: Twitter und die urheberrechtlichen Grenzen

Das LG München stellt klar, dass das Teilen von Bildern auf Twitter nicht dazu führt, dass jedermann ungefragt dieses Bildmaterial überall nutzen darf. Was ist beim Posten, Teilen oder Liken von Inhalten in den sozialen Medien alles erlaubt?

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Bilderklau: Keine gute Idee!

Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben.

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