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EuGH: Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen

Datenschutzverstöße sind schnell begangen und kommen auch in gut organisierten Unternehmen immer wieder vor. Der EuGH hat entschieden: Derartige Verstöße können von Mitbewerbern abgemahnt werden, auch bei fehlender Betroffenheit.

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