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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rechtstexte

Top-Themen

Kann ich meine Haftung in AGB ausschließen?

Unternehmer sind einer Haftung für Vertragspflichtverletzungen nicht ohnmächtig ausgeliefert. Vielmehr kann die Haftung in AGB zumindest begrenzt werden - unter strengen Voraussetzungen.

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Brauche ich denn überhaupt AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gehören zum Tagesgeschäft für Online-Händler. Doch brauche ich als Händler denn zwingend AGB oder kann ich diese auch weglassen?

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Bloße Kontonutzung bewirkt keine Vertragsänderung

Die bloße (Weiter-)Nutzung seines Bankkontos ist nach der Rechtsprechung nicht als wirksame Zustimmung des Bankkunden zu neuen Vertragsbedingungen der Bank zu werten. Zu den Folgen für Online-Händler in diesem Beitrag.

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Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets

Das Landgerichts München I hat neulich entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin zur mangelnden Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen unwirksam ist.

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Geschickt eingefädelt: Was Hobby-Näher bei Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB & Co beachten müssen

Nähen erlebt zurzeit eine Renaissance: Immer mehr Kreative entdecken ihre Liebe zu Stoffen, Schnittmustern und Nähmaschinen. Viele von ihnen wollen weitere Handgemacht-Begeisterte an ihrer Leidenschaft teilhaben lassen und bieten ihre Ware im eigenen Online-Shop oder auf Marketplaces wie DaWanda, Etsy & Co an. Was bei den meisten dabei nicht (ganz oben) auf der Agenda steht: Hobby-Näher, die ihre kleinen Kostbarkeiten verkaufen möchten, müssen von der Impressumsangabe über die Widerrufsbelehrung bis hin zur transparenten Angabe von Preisen zahlreiche rechtliche Fallstricke beachten. Dabei können bereits kleine Fehler zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Wie Sie die rechtlichen Stolpersteine vermeiden und Ihr Genähtes rechtssicher an den Kunden bringen, zeigen wir Ihnen im Folgenden Beitrag.

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BGH: Schriftformklausel in AGB kann unangemessen benachteiligen

Die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) sollten Online-Händler gleich aus zwei Gründen vermeiden: Zum einen sind unwirksame AGB nichtig und damit für das Vertragsverhältnis als nicht bestehend zu behandeln, zum anderen stellt deren Verwendung ein abmahnfähiges Verhalten dar. Der BGH hat sich jetzt dazu geäußert, wann eine Schriftformklausel den Vertragspartner unangemessen benachteiligt und damit gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist (Urteil v. 14.07.16 – Az.: III ZR 387/15).

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