IT-Arbeitsrecht
Um beim IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen mit dem IT-Arbeitsrecht zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, werden nachfolgend einige wichtige rechtliche IT-Arbeitsrecht-Themenblöcke rechtlich näher beleuchtet:
Muster-Anweisung: Verbot der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel
Die Arbeitnehmernutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln wie Telefonen oder Mail-Accounts zu privaten Zwecken birgt für Arbeitgeber nicht nur Kontroll-, sondern vor allem rechtliche Probleme. Da die private Kommunikation nach dem Fernmeldegeheimnis und nach der DSGVO besonders geschützt ist, sind Zugriffe des Arbeitgebers auf privat genutzte Kommunikationsmittel grundsätzlich unzulässig.
3 minE-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit
Viele Beschäftigte arbeiten derzeit im Home-Office. Dabei sollten Unternehmen insbesondere auch die IT-Sicherheit sowie die Datenschutz-Vorgaben im Blick behalten, da Angreifer gezielt die aktuelle Situation auszunutzen suchen. So häufen sich die Angriffsversuche z.B. mit Phishing-E-Mails, um die Systeme von Unternehmen zu kapern und so Lösegeld zu erpressen oder Daten zu stehlen. Unternehmen sind daher gut beraten, die IT-Sicherheits-Strukturen gerade in der aktuellen Situation zu stärken (z.B. durch den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung) und die eigenen Beschäftigten für diese Gefahren zu sensibilisieren. Unser Partner die IITR Datenschutz GmbH aus München bietet derzeit die eigene Schulungs-Plattform für drei Monate vollständig kostenfrei an. Im Anschluss an die dreimonatige Laufzeit können Sie frei entscheiden, ob Sie die Plattform weiter (dann zu den herkömmlichen Konditionen ab 490,- EUR pro Jahr zzgl. USt.) nutzen wollen.
4 minKündigung aufgrund von Facebook-Einträgen: Worauf Arbeitnehmer achten sollten
Partyfotos, Urlaubs-Posts trotz Krankschreibung oder ein unbedachter Like können arbeitsrechtliche Folgen haben. Obwohl das Privatleben geschützt ist, greifen Gerichte ein, wenn Onlineverhalten das Arbeitsverhältnis konkret stört.
7 min 3LG Freiburg: Arbeitgeber haftet für UWG-Verstöße des Mitarbeiters auf Facebook
Das LG Freiburg hat entschieden, dass sich ein Arbeitgeber Wettbewerbsverstöße des Arbeitnehmers bei betriebsspezifischer Werbung auf der privaten Facebook-Seite nach §8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen muss.
5 minArbG Düsseldorf: Heimliche Videoüberwachung des Arbeitsplatzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig
Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wurden zwei Verfahren um die Kündigung von Mitarbeitern im Ausschank eines Düsseldorfer Brauhauses geführt.
1 minDatenschutz: Veröffentlichung von Beschäftigtendaten im Internet – Was müssen Unternehmen beachten?
Fast jedes Unternehmen verfügt heutzutage über einen eigenen Internetauftritt. Die Webseite ist unverzichtbares Informationsmedium, Werbeträger und Verkaufsplattform, um potentielle Kunden anzusprechen und zu informieren. Dazu können auch Informationen über die Beschäftigten und die Bekanntgabe von Ansprechpartnern gehören. Allerdings sind auch hier die Regeln des Datenschutzes und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu beachten. Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter und Herrn Ass. iur. Benjamin Schuetze, LL.M. (Wellington).
5 minNeue Rechtsprechung: zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.
Die Auswertung des privaten E-Mail-Verkehrs zu Beweisgründen unterliegt - so das Landgericht Niedersachsen - weder einem Verwendungs- noch einem Verwertungsverbot.
3 minVertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten: an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 30. März 2010 den Schutz von Informanten gestärkt: wird in Unternehmen mit personenbezogenen Daten nachlässig umgegangen und wendet sich ein Beschäftigter vertraulich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf die Preisgabe der Identität des Informanten gegenüber der Aufsichtsbehörde. Der Beitrag erläutert, was die Entscheidung für die Unternehmen bedeutet.
4 minRückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…
5 min 24Dienstliche und private Nutzung: Betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.
5 min 1Vertraglicher Riegel: Gegen Mitarbeiterabwerbung durch Geschäftspartner
Die Informationstechnik wird immer mehr zum sensibelsten Bereich eines Unternehmensbereiches. Ganze Firmen aber auch Behörden sind handlungsunfähig, wenn die IT ausfällt. Gute IT-Mitarbeiter, die die IT-Infrastruktur eines Unternehmens lauffähig halten oder die die IT eines Kunden betreuen, sind daher oft unverzichtbar für die Lebensfähigkeit eines Betriebes.
8 min 6Goodbye Flüsterpost: Einführung eines innerbetrieblichen Chats nicht mitbestimmungspflichtig
Neben den traditionellen Kommunikationswegen im Betrieb besteht mittlerweile durchaus auch die Möglichkeit, einen eigenen Mitarbeiter-Chatroom einrichten. Die Einführung eines solchen ist dabei per se nicht mitbestimmungspflichtig.
4 min 1Vertragsgestaltung mit einem freien Mitarbeiter
Verträge mit „freien Mitarbeitern“ werden oft sehr stiefmütterlich behandelt. Der IT-Recht-Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen freie Mitarbeiter tatsächlich jahrelang eine Software für ihren Auftraggeber erstellen, ohne dass ihr Verhältnis auf solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Trennen sich die Parteien, dann stellt sich plötzlich die Frage hinsichtlich Kündigungsfristen, Urlaubsansprüchen, Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen und Scheinselbständigkeit. Die Antworten auf diese Fragen bergen für beide Parteien oft unangenehme Überraschungen.
23 min 7Tipps für Auftraggeber für den Einsatz „freier Mitarbeiter“
Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter (human resources) sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für jeden Wirtschaftsteilnehmer. Doch Arbeitnehmer sind auch teuer. Müssen Sie doch auch bezahlt werden, wenn die Umsätze wegbrechen. Auch sind Sozialabgaben von derzeit gut 21% des Bruttoeinkommens (Arbeitgeberanteil) zu entrichten.
7 minSerie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] erläutern wir, welche Verwertungsrechte die Parteien an den Leistungsergebnissen haben, die der Freelancer für den Auftraggeber erstellt hat.
11 minSerie (Teil 7): Laufzeit des Werk- oder Dienstvertrages von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] wird erläutert, welche Regelungen ein Vertrag mit einem freien Mitarbeiter zur Laufzeit und Kündigung aufweisen muss, abhängig von dessen vertragstypologischer Zuordnung. Darüber hinaus wird dargestellt, ob und wann die Parteien einen solchen Vertrag auch außerordentlich kündigen können, wenn Ihnen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
7 min 1Serie (Teil 6): Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] werden die verschiedenen Vergütungsmodelle bei der Beschäftigung von Freelancern und ihre Vor- und Nachteile erläutert.
5 min 2Serie (Teil 5): Haftung für Pflichtverletzung des Freelancers
In diesem [Teil der Serie|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] der IT-Recht-Kanzlei werden die Rechte dargestellt, die Auftraggeber haben, wenn der Freelancer seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt. Diese Rechte sind abhängig vom Vertragstyp. Wie bereits dargestellt, können Leistungen eines Freelancers vertragstypologisch dem Werk-, (ja selbst) Kauf- und dem Dienstvertragsrecht unterliegen.
11 minSerie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?
In diesem Teil der [ Serie der IT-Recht-Kanzlei|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] stellen wir die Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung dar sowie Strategien zu ihrer Vermeidung.
10 min