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Verbrauchervorgaben - Kundenrechte und Händlerpflichten

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Pflicht zu mehreren Bestellbuttons bei Buchung verschiedener Leistungen

Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton auf die Zahlungspflicht hinweisen – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein einziger Button reicht in der Regel auch bei mehreren Waren im Warenkorb. Schließen Verbraucher jedoch verschiedenartige Verträge ab, gelten strengere Anforderungen.

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Kundenkennwort für Kündigungsbutton-Funktion ist unzulässig

Seit dem 01.07.2022 sind Unternehmer verpflichtet, Verbrauchern beim Online-Abschluss von Dauerschuldverhältnissen einen gut erreichbaren ‚Kündigungsbutton‘ bereitzustellen. Dass dieser nicht hinter einer Passwortabfrage versteckt sein darf, stellte das LG Köln klar.

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