Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG Hamburg zur Werbekennzeichnung: Kommerzieller Zweck eines Instagram-Accounts aus Umständen erkennbar

18.09.2020, 14:41 Uhr | Lesezeit: 4 min
von Julius Ulrich
OLG Hamburg zur Werbekennzeichnung: Kommerzieller Zweck eines Instagram-Accounts aus Umständen erkennbar

Verbraucher kann sich aus den Umständen erschließen, dass es sich um Werbung handelt. Bei Influencern verwischt die Grenze zwischen Privaten und Geschäftlichen jedoch. Deswegen stellt sich die Frage, ob Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen oder ob dies für Abonnenten bereits grundsätzlich erkennbar ist. Gegen eine Pflicht zur expliziten Werbekennzeichnung entschied sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 02.07.2020 (Az. 15 U 142/19) im Falle von ungekennzeichneten Werbeposts einer Instagram-Influencern.

I. Der Sachverhalt

Die Beklagte, eine Instagram-Influencerin, postete auf ihrem kommerziell genutzten Account mit 1,7 Millionen Abonnenten (stand Mai 2017) Bilder mit sogenannten „Tap Tags“. Sie erscheinen bei klicken auf ein Foto und enthalten Verlinkungen zu anderen Kanälen. In den streitgegenständlichen Posts erschienen beim Tippen auf das Bild neben den getragenen Kleidungsstücke Tap Tags mit Verweisen zu den Instagram-Kanälen der Hersteller. Diese Werbung wurde jedoch an keiner Stelle als solche gekennzeichnet.

Gegen die oben genannten Posts wandte sich der Kläger, ein Verbraucherschutzverband. Die Beklagte verstoße unter anderem gegen § 5a Abs. 6 UWG, weil sie Werbung nicht als solche gekennzeichnet habe, obwohl sie mit der Werbung einen kommerziellen Zweck verfolge.

Nachdem der Kläger die Beklagte abgemahnt und erfolglos zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert hatte, erhob er Klage auf Unterlassung.

Die Beklagte erwiderte, es liege keine geschäftliche Handlung vor, da sie keinen kommerziellen Zweck verfolgt habe. Sie habe mit den Tap Tags lediglich ihre Follower auf dem Laufenden halten wollen.

In der Vorinstanz wurde die Beklagte vom LG Hamburg zur Unterlassung verurteilt (Az. 403 HKO 127/18). Dagegen legte sie Berufung ein.

Banner Starter Paket

II. Die Entscheidung

Die Berufung hatte in der Sache Erfolg. Mit Urteil vom 02.07.2020 (Az. 15 U 142/19) hob das OLG Hamburg das Urteil des Landgerichts auf und wies die Klage ab.

Zunächst sei für einen Verstoß gegen § 5a Abs. 6 UWG entscheidend, ob die Posts mit den Tap Tags als geschäftliche Handlung gelten, so das Gericht. Die entsprechenden Bilder haben den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des beworbenen und des eigenen Unternehmens gefördert. Deshalb handle es sich um eine geschäftliche Handlung gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

Zudem sei unstreitig, dass die Posts nicht als Werbung gekennzeichnet wurden.

Aus diesem Grund müsse geklärt werden, ob der kommerzielle Zweck sich aus den Umständen ergebe. Nach § 5a Abs. 6 UWG sei der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung nämlich nur dann gesondert kenntlich zu machen, wenn er sich nicht aus den Umständen ergebe.

Vorliegend haben, so das Gericht, aber bereits die Umstände die streitgegenständlichen Postings als offensichtlich kommerziell anmuten lassen.

Zum einen habe der Instagram-Account der Beklagten einen blauen Haken, den Instagram nur sehr bekannten Person ab einer bestimmten Anzahl an Followern verleihe. Dieses „Statussymbol“ auf Instagram lasse auf einen Account schließen, der aus rein kommerziellen Erwägungen betrieben werde (vgl. Az. 4 HKO 14321/18).

Zum anderen müsse der durchschnittliche Instagram-Nutzer erkennen, dass es sich bei den vorgeblich privaten Posts der Influencerin um eine Marketingmaßnahme handle. Schließlich werde dieselbe Marketingstrategie schon länger von Printmedien verfolgt. Zum Beispiel lassen sich in Zeitschriften bekannte Persönlichkeiten im scheinbar privaten Umfeld mit zu bewerbenden Produkten abbilden.

III. Fazit

In seinem aktuellen Urteil vom 02.07.2020 (Az. 15 U 142/19) macht das OLG Hamburg deutlich, dass auch Influencer nicht immer und überall explizite Werbekennzeichnungsmaßnahmen ergreifen müssen. Ergibt sich der werbliche Charakter bereits aus den Umständen, entfällt eine Kennzeichnungspflicht. Ein beachtenswerter Umstand speziell für Instagram sei der vom Netzwerk verliehene „blaue Haken“ für besonders reichweitenstarke Profile, der nach Ansicht der hanseatischen Richter stets eine kommerzielle Ausrichtung des Social-Media-Auftritts impliziere und die Werbekennzeichnungspflicht entfallen lasse.

Die Rechtsprechung ist sich jedoch bei der vorliegenden Thematik nicht einig. Das LG Karlsruhe entschied in einem ähnlichen Urteil vom 21.03.2019 (Az. 13 O 38/18) beispielsweise, dass die Influencerin Pamela Reif trotz blauem „Instagram-Haken“ nach § 5a Abs. 6 UWG eine explizite Werbekennzeichnung vornehmen müsse. Auch im vorliegenden Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Revisionsverfahren vor dem BGH (Az. I ZR 125/20) läuft bereits.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
(05.12.2023, 07:41 Uhr)
Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern
(09.10.2023, 15:00 Uhr)
Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern
OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag einer Influencerin über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
(13.06.2022, 14:18 Uhr)
OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag einer Influencerin über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
Influencer-Marketing: neue Kennzeichnungspflichten – aber nicht nur dort
(15.03.2022, 16:48 Uhr)
Influencer-Marketing: neue Kennzeichnungspflichten – aber nicht nur dort
BGH: Influencer-Werbekennzeichnung in Beiträgen über kostenlos erhaltene Ware erforderlich
(08.03.2022, 11:42 Uhr)
BGH: Influencer-Werbekennzeichnung in Beiträgen über kostenlos erhaltene Ware erforderlich
LG Köln: Verpflichtende Werbekennzeichnung auf Instagram durch Link zum Hersteller trotz Eigenkauf
(28.01.2022, 11:10 Uhr)
LG Köln: Verpflichtende Werbekennzeichnung auf Instagram durch Link zum Hersteller trotz Eigenkauf
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei