Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern

Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern
Stand: 09.10.2023 1 min 2

Nicht nur die Popularität sozialer Netzwerke an sich ist in den letzten Jahren gestiegen, sondern auch diejenige einzelner Nutzer, die sich besonders zu inszenieren wissen. Die Reichweite solcher „Influencer“ veranlasst viele Unternehmen zu Kooperationen, in deren Rahmen Produkte durch Posts auf Instagram, Facebook und Co. präsentiert werden sollen.

Vielmals werden solche Kooperationen allerdings nur mündlich vereinbart, was für die Unternehmen erhebliche Risiken birgt. Influencer bewegen sich in den sozialen Netzwerken nämlich nicht in rechtsfreiem Raum, sondern müssen verschiedene medien- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften beachten.

Um sich rechtlich abzusichern, Haftungsfallen entgegenzuwirken und zudem die gegenseitigen Leistungspflichten nach Art und Umfang eindeutig abzustecken, sind Kooperationsverträge zwischen Unternehmern und Influencern regelmäßig unerlässlich.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten zu diesem Zweck kostenlos einen unternehmensfreundlichen Muster-Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit mit Influencern bereit.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema „Influencer-Marketing“ hält die IT-Recht Kanzlei in diesen FAQ bereit.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Fox_Ana / shutterstock

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

N
Nima Amini 09.10.2023
Mustervertrag Influencer
Guten Tag,

darf ich mir so einen Mustervertrag mal anschauen?
N
Nicole Dumont 09.10.2023
Mustervertrag verwenden
Hallo,
wir können den Text frei verwenden und ohne Copyright auf unserem Briefpapier ausarbeiten? Oder müssen wir das irgendwie kennzeichnen (Logo, Copyright)?

Lieben Dank, Nicole Dumont

Beiträge zum Thema

Influencer-Marketing: Übersicht zu den wichtigsten Urteilen
(06.12.2024, 08:07 Uhr)
Influencer-Marketing: Übersicht zu den wichtigsten Urteilen
Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
(05.12.2023, 07:41 Uhr)
Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
(13.06.2022, 14:18 Uhr)
OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
Influencer-Marketing: neue Kennzeichnungspflichten – aber nicht nur dort
(15.03.2022, 16:48 Uhr)
Influencer-Marketing: neue Kennzeichnungspflichten – aber nicht nur dort
BGH: Influencer-Werbekennzeichnung in Beiträgen über kostenlos erhaltene Ware erforderlich
(08.03.2022, 11:42 Uhr)
BGH: Influencer-Werbekennzeichnung in Beiträgen über kostenlos erhaltene Ware erforderlich
LG Köln: Werbekennzeichnung auf Instagram durch Link zum Hersteller trotz Eigenkauf
(28.01.2022, 11:10 Uhr)
LG Köln: Werbekennzeichnung auf Instagram durch Link zum Hersteller trotz Eigenkauf
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei