Abmahnradar: Widersprüchliche Widerrufsfristen / Unzulässige E-Mail-Werbung / Marke:TÜV-frei
Nach wie vor hoch ist die Zahl der Abmahnungen wegen widersprüchlicher Widerrufsfristen - eBay-Händler sollten ihre Angebote diesbezüglich also dringend noch einmal überprüfen. Auch in Sachen E-Mail-Werbung wurde wieder abgemahnt - hier gilt grds.: Wer Werbung per E-Mail verschickt, sollte am besten eine ausdrückliche Einwilligung vorlegen können. Im Markenrecht wurde diesmal u.a. die Verwendung der geschützten TÜV-Marke in einer Werbung abgemahnt.