Widerrufsbelehrung

Dropshipping und Widerruf: Darf die Rücksendeadresse abweichen?

Im Widerrufsfall: Dürfen Verbraucher beim Dropshipping auf eine Rücksendeadresse verwiesen werden, die von der Händleradresse abweicht? Wir erklären, worauf Händler achten müssen.

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eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - derzeit besonders beliebt bei gleich mehreren Abmahnern: Die uneinheitliche Darstellung der Widerrufsfristen auf eBay. Hier machen Händler oft den Fehler, die Widerrufsristen aus der Widerrufsbelehrung und aus dem dafür vorgesehenen eBay-Feld uneinheitlich darzustellen. Das ist vermeidbar....

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Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet viele Fehlerquellen, so dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht.

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Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, spricht seit geraumer Zeit eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegenüber Online-Händlern (vor allem auf der Plattform eBay) aus. Aktuell wurde der IT-Kanzlei eine Abmahnung des IDO vorgelegt, mit der ein Ebay-Händler abgemahnt und auf Unterlassen sowie Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen wird, da dieser seine Widerrufsbelehrung nicht formatiert und keine Zwischenüberschriften verwendet hatte, lesen Sie mehr hierzu.

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Heute schon Post von der bonodo UG erhalten? Vielzahl an Abmahnungen im Umlauf!

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) vor, Inhalt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Es werden wohl gezielt beendete Angebote auf der Plattform eBay moniert, wobei die beanstandeten Angebote teils Monate, teils aber auch schon Jahre zurückliegen. Lesen Sie mehr zu den Abmahnungen der bonodo UG (haftungsbeschränkt) in unserem Beitrag.

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BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein

Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.

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Widerrufsbelehrung: Kein Hinweis auf Poststempel im Zusammenhang mit fristwahrender Ausübung des Widerrufsrechts!

Das OLG München hat entschieden (Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10), dass folgender Passus in der Widerrufsbelehrung bezüglich der fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts wettbewerbswidrig ist und folglich abgemahnt werden kann: „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels)“.

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Wichtig: Widerrufsbelehrung und AGB müssen in Textform übermittelt werden

Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die es unterlassen, ihren Kunden die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textforum (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ein aktueller Beschluss des LG Leipzig interessant.

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Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen: Sind nach dem KG Berlin wettbewerbswidrig

Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.

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Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware

Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.

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Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.

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Ist eine Widerrufsbelehrung, die irreführende Angaben zur Faxnummer enthält, abmahnbar?

Ist eine Widerrufsbelehrung, die irreführende Angaben zur Faxnummer enthält, gleich abmahnfähig? Das Landgericht Kempten ist jedenfalls nicht der Ansicht.

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Achtung Abmahnung: Was ein eBay-Händler so alles falsch machen kann...

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss eine ganze Reihe von (oftmals von eBay-Händlern eingesetzten) rechtlichen Formulierungen als abmahnfähig eingestuft. Darüber hinaus hat es sich zum fliegenden Gerichtsstand geäußert.

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KG Berlin: Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist wettbewerbswidrig

Das KG Berlin entschied mit Beschluss vom 26.06.2007, dass eine Belehrung über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei Verkäufer bei eBay wettbewerbswidrig sei.

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Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig

Die rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bereitet im Hinblick auf den Verbraucherschutz vielen Shopbetreibern Kopfzerbrechen. Nun wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) bekannt, nach der die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig ist und zu einer Abmahnung führen kann.

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Achtung: Abmahnrisiko durch Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

<em>„Wie weit soll Verbraucherschutz denn noch gehen!“</em> werden sich viele Online-Händler angesichts der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2004 (Az. 6 U 185 /03) gefragt haben. So hatte das OLG im Rahmen einer Berufung geurteilt, dass die Angabe der Telefonnummer des Händlers in seiner Widerrufsbelehrung ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.

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Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!

Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.

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