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Abgemahnte Widerrufsbelehrung - Fehlerhafte Rechtstexte

Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung

Zur Vereinfachung der gesetzlichen Informationspflichten hat der Gesetzgeber Unternehmern für unterschiedliche Fallkonstellationen Muster-Widerrufsbelehrungen an die Hand gegeben. Der BGH hat klargestellt, dass die gesetzliche Privilegierung nur dann greift, wenn das gesetzliche Muster unverändert übernommen wird.

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Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet viele Fehlerquellen, so dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht.

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Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, spricht seit geraumer Zeit eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegenüber Online-Händlern (vor allem auf der Plattform eBay) aus. Aktuell wurde der IT-Kanzlei eine Abmahnung des IDO vorgelegt, mit der ein Ebay-Händler abgemahnt und auf Unterlassen sowie Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen wird, da dieser seine Widerrufsbelehrung nicht formatiert und keine Zwischenüberschriften verwendet hatte, lesen Sie mehr hierzu.

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Abmahnfalle Widerrufsbelehrung – tausende Anbieter potentiell betroffen: Kombination mehrerer Varianten zum Fristbeginn in einer Belehrung kann wettbewerbswidrig sein

Lange war es still um eines der Hauptprobleme der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL): Das Thema der korrekten Belehrung des Verbrauchers über den Fristbeginn nach neuem Verbraucherrecht wird für viele Onlinehändler durch eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a.M. wieder relevant. Viele tausend Händler, die derzeit die angegriffene Formulierung nutzen, sind daher abmahngefährdet.

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Heute schon Post von der bonodo UG erhalten? Vielzahl an Abmahnungen im Umlauf!

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Firma bonodo UG (haftungsbeschränkt) vor, Inhalt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Es werden wohl gezielt beendete Angebote auf der Plattform eBay moniert, wobei die beanstandeten Angebote teils Monate, teils aber auch schon Jahre zurückliegen. Lesen Sie mehr zu den Abmahnungen der bonodo UG (haftungsbeschränkt) in unserem Beitrag.

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Achtung: Zahlreiche Abmahnungen wegen Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen in Umlauf

Am 13. Juni 2014 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten, welches insbesondere zahlreiche Änderungen im Bereich des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs zur Folge hatte. Dazu zählen auch Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Wichtig: Die Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und gelten damit unmittelbar seit dem 13. Juni 2014.

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BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein

Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.

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Die erste Abmahnung wegen Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ist da!

Erst am 13.06.2014 traten die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, welche große Anpassungen im E-Commerce mit sich brachten. Kaum ist der Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuerungen vorbei, erreichte uns am heutigen Tag die erste Abmahnung eines Online-Händlers, weil dieser die Vorgaben zur Widerrufsbelehrung 2014 nicht erfüllt haben soll. Lesen Sie mehr.

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Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen: Sind nach dem KG Berlin wettbewerbswidrig

Das KG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 08.09.2009; Az.: 5 W 105/09) Bagatellverstöße in Widerrufsbelehrungen für wettbewerbswidrig und damit abmahnbar erklärt. Informiert der Internet-Händler falsch über die 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) oder unterbleibt eine Aufklärung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch, so liegt nach Ansicht des KG Berlin ein Wettbewerbsverstoß vor.

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Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware

Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.

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