Nun auch OLG Hamm: Verstoß gegen EinhZeitG nur Bagatelle
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits berichtet, dass nach Ansicht des LG Bochum die alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen derzeit noch eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle darstellt. Dem hat sich nun auch das OLG Hamm angeschlossen.