Unfreie Ware

Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf: ist wettbewerbswidrig

Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf: ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.

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Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf ist wettbewerbswidrig

Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.

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OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

<p class="MsoNormal">Wie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.

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Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.

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