Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung: Anleitung zur Löschung des Google-Caches!
Wird im Gefolge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, betrifft diese zumeist nicht nur die Verpflichtung, die abgemahnte Handlung in Zukunft nicht erneut zu begehen. Vielmehr wird auch die Verpflichtung statuiert, den eigetretenen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Dies soll nach herrschender Rechtsprechung auch die Löschung des Google-Caches betreffen, wie das OLG Stuttgart entschieden hatte. Die Hintergründe zur Entscheidung des OLG Stuttgart, sowie eine Anleitung zur Löschung des Google-Caches finden Sie in unserem Beitrag.