Falsche Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnung: Wer weiß wie es geht kann Abmahnungen vermeiden
31.05.2019, 11:14 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnung: Wer weiß wie es geht kann Abmahnungen vermeiden
Textilkennzeichnung: Wer weiß wie es geht kann Abmahnungen vermeiden

Unterlassene und vor allem fehlerhafte Textilkennzeichnung - ein Dauerbrenner bei den Abmahnern. Sei es "Merinowolle", "Acryl" oder "PU-Leder" - um nur ein paar prominente Begrifflichkeiten aufzuführen, an denen sich die Abmahner stören. Was dahinter steckt: Die Textilkennzeichnungsverordnung gibt exakt vor, wie Textilien zu kennzeichnen sind - wer hier abweicht, riskiert eine Abmahnung. Das ist aber vermeidbar....wenn man weiß, wie Textilkennzeichnung richtig geht.

Schluss mit Kuscheln: Abmahnwelle gegen falsche Pashmina- und Kaschmirprodukte
19.09.2011, 11:59 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Schluss mit Kuscheln: Abmahnwelle gegen falsche Pashmina- und Kaschmirprodukte
Schluss mit Kuscheln: Abmahnwelle gegen falsche Pashmina- und Kaschmirprodukte

Der Herbst fängt an, da boomt im Textilsegment auch der Handel mit allem was warm und weich ist – Schals, Tücher, Mützen, Handschuhe und so fort. Beliebte Stichworte in der Werbung sind da immer wieder „Kaschmir“ oder „Pashmina“, stehen sie doch für besonders erlesene Qualität des verarbeiteten Rohstoffs. Derzeit tauchen jedoch immer wieder „gefälschte“ Textilien aus dem Ausland auf, die nur wenig oder gar keinen Kaschmir bzw. Pashmina enthalten. Gegen den Handel mit solchen Textilien wird derzeit rigoros mit Abmahnungen vorgegangen.

Textilkennzeichnung: Aktuelles Urteil über Händlerpflichten und Etikettenschwindel
21.04.2011, 20:20 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Textilkennzeichnung: Aktuelles Urteil über Händlerpflichten und Etikettenschwindel
Textilkennzeichnung: Aktuelles Urteil über Händlerpflichten und Etikettenschwindel

Wer Textilien aller Art vertreibt, ist an die Kennzeichnungsvorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG, teilw. auch TKG) gebunden. Diese sollten auch peinlich genau befolgt werden, da der Händler und/oder Hersteller sich sonst schnell dem Vorwurf des „Etikettenschwindels“ ausgesetzt sieht. Dass Abweichungen zwischen Aufschrift und Inhalt auch tatsächlich ans Licht kommen, beweist ein aktuelles Urteil des LG Heilbronn (17.12.2010, Az. 23 O 90/09, KfH), das hier etwas näher beleuchtet werden soll.

LG Frankfurt: Fehlende Textilkennzeichnungsangaben bei Polstermöbeln sind abmahnbar
30.03.2009, 13:31 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

LG Frankfurt: Fehlende Textilkennzeichnungsangaben bei Polstermöbeln sind abmahnbar
LG Frankfurt: Fehlende Textilkennzeichnungsangaben bei Polstermöbeln sind abmahnbar

Das LG Frankfurt hat mit Beschluss vom 2.02.2009 (Az. 3-12 O 11/09) entschieden, dass es wettbewerbswidrig sein soll, wenn im geschäftlichen Verkehr im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern Polstermöbel angeboten werden, ohne Art und Gewichtsanteil der für die Textilerzeugnisse verwendeten Rohstoffe anzugeben.

Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien
20.01.2009, 18:35 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien
Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien

Ist der Verkauf von Textilien mit dem Hinweis "Bambus" als Materialbezeichnung wettbewerbswidrig?

Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
20.11.2008, 19:00 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Textilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.

Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig
11.06.2008, 18:32 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig
Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig

Das Landgericht Lübeck machte kürzlich einem abmahnenden Online-Händler einen dicken Strich durch die Rechnung. Verstöße gegen die BGB-InfoV? Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung oder des Textillkennzeichnungsgesetzes? Alles nicht abmahnfähig – so das Gericht.

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