...wie sie mir gefällt: Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz von Pippi Langstrumpf
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob eine bekannte literarische Figur wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist.