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Produktnachahmung

Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb von nachgeahmten Produkten?
22.02.2023, 14:17 Uhr | Produktnachahmung

Wettbewerbsverstoß durch Vertrieb von nachgeahmten Produkten?

Der Vertrieb von nachgeahmten Produkten ist grundsätzlich nicht untersagt. Jedoch werden Hersteller, deren Produkte eine sog. wettbewerbliche Eigenart aufweisen, in bestimmten Fällen vor Nachahmungen ihrer Produkte durch das Gesetz geschützt. Mit der Frage, wann ein solcher Schutz begründet ist und Vertreiber von Nachahmungen unlauter handeln, beschäftigt sich immer wieder die Rechtsprechung, zuletzt auch das OLG Köln.

...wie sie mir gefällt: Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz von Pippi Langstrumpf
19.11.2015, 15:52 Uhr | Produktnachahmung

...wie sie mir gefällt: Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz von Pippi Langstrumpf

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob eine bekannte literarische Figur wettbewerbsrechtlich gegen eine Benutzung als Karnevalskostüm geschützt ist.

Pömp me up - der Nachahmungsschutz bei Damenschuhen im Wettbewerbsrecht
26.11.2014, 14:20 Uhr | Produktnachahmung

Pömp me up - der Nachahmungsschutz bei Damenschuhen im Wettbewerbsrecht

Das OLG Frankfurt am Main hat für Recht befunden, dass für bestimmte Damenschuhe (Pömps), die durch ihre optische Gestaltung mittels der Verwendung von speziellen Gestaltungselementen (sog. besonderen Merkmalen) von anderen Schuhen gleicher Art leicht unterschieden werden können ein wettbewerblicher Schutz gegen Nachahmung besteht. Diese besonderen Merkmale ermöglichen dem Verbraucher einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft und begründen damit einen Unterlassungsanspruch gegen eine unberechtigte Nachahmung, vgl. Frankfurt am Main, Urteil vom 03.04.2014, Az. 6 U 276/12. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

Wettbewerbswidrige Nachahmung von Produkten: LG Köln über Raketengefechte in der Zahnmedizin
03.05.2011, 17:30 Uhr | Produktnachahmung

Wettbewerbswidrige Nachahmung von Produkten: LG Köln über Raketengefechte in der Zahnmedizin

Die Nachahmung von Produkten kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie einem Konkurrenzprodukt zum Verwechseln ähnlich sehen, ohne dass dies technisch notwendig ist. In einem Urteil des LG Köln zu dieser Problematik ging es um zahnmedizinische Produkte, die in einer unverwechselbaren Raketenform ausgestaltet sind (Urt. v. 12.10.2010, Az. 33 O 306/09).

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