BGH: Verstoß gegen Verhaltenskodex begründet nicht grundsätzlich unlauteren Wettbewerb
Wer sich einem bestimmten Verhaltenskodex unterwirft, sollte diesen auch befolgen – schon allein um nicht dem Vorwurf der Inkonsequenz ausgesetzt zu sein. Andererseits kann nicht jeder Bruch einer reinen Verhaltensregel auch direkt einen Gesetzesbruch darstellen; so entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil, in dem es um einen Verstoß gegen den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA) ging.