E-Mail Pflichtangaben
Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Das OLG Brandenburg hatte zu klären, ob es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn auf Geschäftsbriefen eines Unternehmens der Vor- und Zuname des Inhabers fehlt.
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