Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Die Pflicht zur Angabe der Grundpreise bei bestimmten Waren bezieht sich nicht nur auf die eigenen Angebote des Händlers, sondern auch etwa auf die Darstellung auf Portalen wie Google Shopping. Und übrigens wird der Händler auch dann verantwortlich sein, wenn die Grundpreise dort zwar hinterlegt sind, aber nicht richtig oder gar nicht angezeigt werden. Zu diesem Thema gibt es immer wieder Abmahnungen - sowas ist aber vermeidbar....