OLG Hamburg: Der Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden, aber …
Die Preisangabenverordnung (PAngV) stellt Online-Händler immer wieder vor Herausforderungen. Die Grundpreisangabe ist schon seit Jahren ein beliebter Punkt in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Das Gesetz fordert eine „unmittelbare“ Nähe des Grundpreises zur Gesamtpreisangabe. Das OLG Hamburg musste sich mit dieser europarechtswidrigen Forderung im Gesetzestext zu § 2 Abs. 1 PAngV beschäftigen. Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des OLG Hamburg.