Besonders aktiv waren bisher in diesem Monat die Wettbewerbsvereine, auf deren Initiative ein Großteil der Abmahnungen zurückgeht. Dabei ging es unter anderem um Werbung, fehlende Grundpreise oder fehlende Impressumsangaben. Im Urheberrecht wird wöchentlich die unerlaubte Nutzung von Bildmaterial abgemahnt - in diesem Monat ging es auch einmal um die Nutzung eines Videos auf TikTok. Im Markenrecht ist die Zahl der Abmahnungen nach wie vor hoch.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es im März u.a. um folgende Themen:
- Fehlerhafte Textilkennzeichnung
- Nahrungsergänzungsmittel: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
- TRX Schlingentrainer: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- Fehlender Grundpreis
- Fehlendes Impressum
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Durchlauferhitzer: Fehlende Angaben zur Installation
- Werbung: TÜV-geprüft
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Werbung: Tiernahrungsmittel als Zeckenschutz
- Fehlende Angaben Abtropfgewicht
- Fehlende Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:
- "Lecko Mio"
- "SAM"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Birkin Bag"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "LEGGENDADDY"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal unter Abmahnradar alles Wissenswerte zum Thema - unter anderem eine ausführliche Zusammenstellung über die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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