13.12.2008, 20:10 Uhr |
Mitbewerberbehinderung
Du kommst hier net rein! – virtuelles Hausverbot
Ein „virtuelles Hausverbot“ in Gestalt einer automatischen Sicherheitsmaßnahme, welche die Sperrung der IP-Adresse bewirkt, ist grundsätzlich zulässig. Das entschied das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 10.06.2008 (Az.: 4 U 37/08).