26.03.2007 |
Preissenkungsaktionen
Preissenkungsaktionen bei Online-Shops können schnell wettbewerbswidrig sein
Es stellt ein Wesensmerkmal des freien Wettbewerbs dar, dass grundsätzlich jeder Online-Händler in seiner Preisgestaltung weitestgehend frei ist. Schließlich ist es ja auch der Online-Händler, der das Absatzrisiko zu tragen hat. Nur, die Preisunterbietung kann bei Hinzutreten von bestimmten Begleitumständen wettbewerbswidrig sein. So etwa in dem aktuellen Fall, den das OLG Stuttgart (Urt. v. 08.02.2007 - Az. 2 U 136/06) erst kürzlich zu entscheiden hatte.