Abmahnradar Mai: Werbung, Rechtstexte & Marken

Abmahnradar Mai: Werbung, Rechtstexte  & Marken
02.06.2024 | Lesezeit: 3 min

Alles neu macht der Mai? Bedingt, denn auch in diesem Monat wurden Klassiker wie fehlerhafte Rechtstexte, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder die unerlaubte Zusendung von E-Mail-Werbung intensiv abgemahnt. Im Urheberrecht wurde wieder fleißig wegen der unerlaubten Nutzung von Bildmaterial abgemahnt. Auch im Markenrecht wurden zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im Mai u.a. um folgende Themen:

  • Markenprodukt: Täuschung über wesentliche Eigenschaft
  • Fehlender Grundpreis
  • Verstoß ElektroG
  • WEEE-Nummer
  • Täuschung über Herkunftsland
  • Fehlerhaftes Impressum
  • Fehlende Verlinkung OS-Plattform
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Werbung: Streichpreise
  • Garantieversprechen

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Unzulässige E-Mail-Werbung
  • Fehlerhafte Textilkennzeichnung
  • Fehlender Grundpreis

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Irreführung über Herkunft der Ware
  • E-Shisha Vape: Fehlende Gefahrenhinweise
  • Lebensmittel ohne Zulassung

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Mensch ärgere Dich nicht"
  • "GLOBAL"
  • "VW"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "SAM"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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